Eurospider Suche: aza://06-09-2017-4A_633-2016
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50 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-09-2017-4A_633-2016
  1. 132 III 186
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    23. Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A.B. und B. GmbH gegen C. (Berufung) 4C.47/2005 vom 1. November 2005
    Regeste [D, F, I] Anlagefonds gemäss aAFG (Bundesgesetz vom 1. Juli 1966); Erfüllungs- und Schadenersatzanspruch des Anlegers gegenüber der Fondsleitung; Behauptungs- und Beweislast (Art. 21, 23 und 24 aAFG; Art. 8 ZGB). Berechnung des Rücknahmepreises der Anteile im Fal...
  2. 99 Ib 436
    Relevanz
    59. Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. November 1973 i.S. B. gegen X-AG.
    Regeste [D, F, I] Art. 704 OR, Anwendung auf Anlagefonds. 1. Der Anleger ist Gläubiger der Fondsleitung. 2. Ist die Fondsleitung eine Aktiengesellschaft, so darf der Anleger von ihr die Auflegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verlangen, wenn sie diese ni...
  3. 94 I 486
    Relevanz
    68. Auszug aus dem Urteil vom 18. Oktober 1968 i.S. Wistag Wohnbau-Investment AG gegen Eidg. Bankenkommission.
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds: Frist für die Rückzahlung von Anteilen an Immobilienanlagefonds. Prüfung der Gesetzmässigkeit der Ordnung, die in einem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassenen Fondsreglement aufgestellt ist.
  4. 94 I 77
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 1. März 1968 i.S. Interfer Verwaltungsaktiengesellschaft gegen Eidg. Bankenkommission.
    Regeste [D, F, I] Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Anlagefonds, deren Leitung ihren Sitz in der Schweiz hat, fallen auch dann unter dieses Gesetz, wenn schon vor seinem Inkrafttreten die öffentliche Werbung von Anlegern eingestellt und mit der Liq...
  5. 95 I 583
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    84. Auszug aus dem Urteil vom 21. November 1969 i.S. Handwerker-Baugenossenschaft Basel und Umgebung gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Schriftenwechsel. Voraussetzungen der Gewährung des Replikrechtes (Erw. 1). Bundesgesetz über die Anlagefonds. Abgrenzung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörde und des Zivilrichters (Erw. 2). Das Gesetz verwehrt der Fondsle...
  6. 96 I 77
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    14. Urteil vom 6. Februar 1970 i.S. Agemit AG gegen Eidg. Bankenkommission.
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Kompetenzen der Aufsichtsbehörde und des Zivilrichters (Erw. 1). Fall einer Fondsleitung, welche die einer Vereinigung bezahlten Mitgliederbeiträge dem Anlagefonds belastet hat. Für den Entscheid darüber, ob sie die Be...
  7. 97 I 866
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    124. Auszug aus dem Urteil vom 29. Oktober 1971 i.S. Leitungsgesellschaft AG gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Wertschriftenanlagefonds dürfen überhaupt nicht und Immobilienanlagefonds nur bis zur Hälfte der Anlagekosten durch Aufnahme fremder Mittel, mit oder ohne Verpfändung von Fondsaktiven, finanziert werden (Erw. 2). Überg...
  8. 96 II 383
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    50. Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. September 1970 i.S. Bächstädt gegen Müllach AG.
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Art. 14, 23 und 24 AFG. Die Treuepflicht der Fondsleitung und der weitern in Art. 14 AFG genannten Personen ist vertraglicher Art. Rechtshandlungen, die gegen diese Vorschrift verstossen, sind daher nicht nichtig, sond...
  9. 95 I 481
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    70. Auszug aus dem Urteil vom 26. September 1969 i.S. Verwaltungsgesellschaft für Investment-Trusts und Bank Leu AG gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Die Eidg. Bankenkommission ist befugt, der Fondsleitung und der Depotbank Weisungen zu erteilen (Erw. 2). Wenn die Fondsleitung durch die Depotbank an der Börse Anteilscheine des Anlagefonds für dessen Rechnung anschaf...
  10. 100 Ib 213
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    34. Auszug aus dem Urteil vom 8. Februar 1974 i.S. Liegenschaftenanlagefonds X gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Anlagefonds. 1. Die Depotbank darf widerrufene Anteilscheine nur im Einverständnis mit dem Anleger und der Fondsleitung und nach Rückzug des Widerrufs auf eigene Rechnung erwerben, statt sie zulasten des Fonds zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Anteilsc...

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