Eurospider Suche: aza://06-07-2009-9C_455-2009
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481 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-07-2009-9C_455-2009
  1. 104 V 95
    Relevanz
    22. Urteil vom 24. April 1978 i.S. Schweizerische Krankenkasse Helvetia gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 1 KUVG. Die Implantation von Brustprothesen gehört nicht zu den Pflichtleistungen.
  2. 102 V 131
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil vom 17. September 1976 i.S. Krankenkasse Gelterkinden gegen Schaub und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Begriff der Krankheit und des Unfalls (Art. 12 KUVG). Ein durch intermittierenden Blutdruckabfall verursachter Sturz mit Beinbruch ist Unfallfolge. Dafür haftet eine nur gegen Krankheit versichernde Krankenkasse nicht.
  3. 108 V 29
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil vom 23. April 1982 i.S. Schweizerische Krankenkasse Helvetia gegen Korab und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 2 KUVG. Zur Leistungspflicht der Krankenkassen für therapeutische Geräte (Erw. 1 und 2). Art. 23 KUVG. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Vergütung einer unwirtschaftlichen Behandlung (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 3).
  4. 103 V 71
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil vom 28. Juni 1977 i.S. Pannuti gegen Schweizerische Krankenkasse für das Bau- und Holzgewerbe und verwandte Berufe (SKBH) und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 5bis Abs. 4 KUVG und Art. 12 Vo II. - Grenzgänger, die aus der Kollektivversicherung der Krankenkasse ausscheiden müssen, können auch dann in deren Einzelversicherung übertreten, wenn die Grenzgängerbewilligung abläuft und krankheitshalber nicht er...
  5. 128 V 295
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil i.S. PRIMA Krankenversicherung AG gegen Eidgenössisches Departement des Innern K 17/02 vom 26. Juli 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 11 lit. a, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2 lit. a und b KVG. Die Delegation der Kernaufgaben der sozialen Krankenversicherung an einen Dritten - i.c. Auslagerung des gesamten Geschäftsführungsbereichs - ist grundsätzlich unzulässig.
  6. 102 V 13
    Relevanz
    5. Arrêt du 25 février 1976 dans la cause Caisse-maladie Intras contre Balsiger et Cour de justice civile du canton de Genève
    Regeste [D, F, I] Art. 30 KUVG. Wiedererwägung einer nicht formellen Verfügung, die der Versicherte nicht mehr anfechten kann, weil eine angemessene Überprüfungs- und Überlegungsfrist abgelaufen ist.
  7. 107 V 225
    Relevanz
    52. Urteil vom 1. Oktober 1981 i.S. Voldum gegen Schweizerische Krankenkasse Helvetia und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 3 Abs. 3 KUVG. Statutenbestimmungen über die subsidiäre Leistungspflicht der Krankenkasse im Verhältnis zur Leistungspflicht von Drittversicherern geben auch im Falle einer Leistungskürzung durch den Drittversicherer wegen Selbstverschuldens keinen...
  8. 103 V 74
    Relevanz
    20. Urteil vom 6. September 1977 i.S. L. gegen Allgemeine Krankenkasse Zürich und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 KUVG. Zur Leistungspflicht der Krankenkassen aus der Spitalbehandlungskosten-Zusatzversicherung bei ambulanter Behandlung in einer Heilanstalt.
  9. 109 V 270
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil vom 30. September 1983 i.S. E. gegen Krankenkasse des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 2 KUVG. Umfang und Bedeutung der statutarischen Verpflichtung der Kasse, bei Erholungsaufenthalten, die nicht Badekuren (Art. 12 Abs. 2 Ziff. 3 KUVG) sind, Kurbeiträge (sog. Tagespauschalen ) auszurichten: Mit der Zahlung des Kurbeitrages s...
  10. 104 V 98
    Relevanz
    23. Urteil vom 20. April 1978 i.S. Geissmann gegen Öffentliche Krankenkasse Basel-Stadt und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 2 Ziff. 2 KUVG. Voraussetzungen, unter welchen die Krankenkassen die stationäre medizinische Rehabilitation nach Herzinfarkt als Pflichtleistung zu übernehmen haben.

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