Eurospider Suche: aza://05-10-2000-5P-332-2000
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494 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://05-10-2000-5P-332-2000
  1. 136 III 113
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Erben B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_342/2009 vom 4. Dezember 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltu...
  2. 94 II 220
    Relevanz
    37. Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. November 1968 i.S. Salcher gegen Weisseisen.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen. Zuständigkeit. Anwendbares Recht. 1. Schweizerische oder ausländische Kläger können einen im Ausland wohnenden Ausländer gemäss Art. 312 Abs. 1 ZGB an ihrem schweizerischen Wohnsitze belangen (Erw. 2, 3; Bestät...
  3. 92 II 141
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    23. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. Juli 1966 i.S. Ehegatten X. gegen Vormundschaftsbehörde O.
    Regeste [D, F, I] Entmündigung wegen Misswirtschaft (Art. 370 ZGB). Der Begriff dieses Entmündigungsgrundes (Erw. 1). Welche tatsächlichen Abklärungen obliegen den kantonalen Behörden? (Erw. 2, 4 und 5). Die Bedeutung einer erheblichen Verschuldung des Bevormundeten, geg...
  4. 117 II 132
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    29. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. April 1991 i.S. O. gegen Regierungsrat des Kantons Schwyz (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Anhörung im Entmündigungsverfahren. Die in Art. 374 ZGB vorgeschriebene Anhörung verlangt nicht die Einvernahme durch die gesamte entscheidende Behörde. Hingegen hält die Anhörung durch einen in der Sache selbst nicht entscheidungsbefugten Beamten vor B...
  5. 82 II 215
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    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. Mai 1956 i.S. Eggimann gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich und Bezirksrat Zürich.
    Regeste [D, F, I] Berufung an das Bundesgericht (Anschlussberufung) in einem Verfahren betr. Aufhebung der Vormundschaft und Anordnung einer Beiratschaft. Frage der Legitimation einer kantonalen Behörde.
  6. 87 II 132
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    19. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Februar 1961 i.S. Frau L. gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Besteht eine in der Schweiz gegenüber einem Schweizer angeordnete Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB) weiter, wenn der Schutzbefohlene seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat? In welchem Verhältnis steht Art. 28 NAG zu den Artikeln 29 und 30 NAG?
  7. 88 III 7
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    2. Entscheid vom 23. Januar 1962 i.S. Boog.
    Regeste [D, F, I] Betreibung gegen einen Bevormundeten. Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Betreibungsamtes und wegen Zustellung an den entlassenen Vormund. 1. Beschwerdelegitimation. Der Bevormundete kann...
  8. 81 I 48
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    9. Urteil vom 6. April 1955 i.S. Vormundschaftsbehörde Steffisburg gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 83 lit. e OG, 377 ZGB. Anspruch auf Übertragung bzw. Übernahme der Vormundschaft. wenn die Zustimmung der bisherigen Vormundschaftsbehörde zum Aufenthaltswechsel sachlich gerechtfertigt ist; Kognitionsbefugnis des Bundesgerichtes.
  9. 86 II 287
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    45. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Mai 1960 i.S. Gemeinderat Littau und Vonwyl gegen Städtische Vormundschaftsdirektion Luzern und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Wechsel des Wohnsitzes eines Bevormundeten. Art. 377 ZGB. Dies ist keine Zuständigkeitsnorm, sondern eine Regel des materiellen Vormundschaftsrechts. Ihre Anwendung unterliegt nicht der Berufung nach Art. 44 lit. c OG. Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde na...
  10. 116 II 407
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    75. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1990 i.S. X. gegen Kanton Y. (Zivilklage)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Frist für die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 429a ZGB. Die Klagefrist für Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 429a ZGB beträgt ein Jahr. Wo die fürsorgerische Freiheitsentziehung einen Bevormundeten betroffen...

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