Eurospider Suche: aza://02-11-2012-1B_413-2012
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313 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://02-11-2012-1B_413-2012
  1. 126 IV 216
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 22. November 2000 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, H.-D. und H. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 179septies StGB; Missbrauch des Telefons. Ein einziger missbräuchlicher Anruf kann den objektiven Tatbestand des Art. 179septies StGB erfüllen, wenn er nach den konkreten Umständen geeignet ist, beim Betroffenen eine schwere Beunruhigung auszulösen...
  2. 101 IV 324
    Relevanz
    76. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1975 i.S. Frau X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 34 Abs. 2 VRV. Die Bestimmungen dienen u.a. der Lufthygiene und der allgemeinen Lärmbekämpfung. Nicht erforderlich ist, dass sich Personen in der Nähe des Motorfahrzeugs aufhalten. Das Laufenlassen des Motors eines stillstehende...
  3. 91 IV 86
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. April 1965 i.S. Wallimann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 34 Abs. 4 SVG. Seitlicher Abstand beim Überholen von Fussgängern; 50 cm sind je nach den Umständen ungenügend. 2. Art. 42 Abs. 1 SVG. Die vermeidbare Belästigung kann im Erschrecken eines Fussgängers liegen, in dessen Nähe unnötigerweise ein Fah...
  4. 82 IV 194
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1956 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Sp.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Zumutungen oder Anträge. Sie brauchen nicht öffentliches Ärgernis zu erregen, mussen aber objektiv als solche erkennbar sein.
  5. 90 IV 200
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 30. Oktober 1964 i.S. Meier gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtiges Reden fällt nicht unter den Begriff der unzüchtigen Handlung (Erw. 1). Es kann aber unter Umständen als Versuch zu einer solchen Handlung oder als unzüchtige Belästigung im Sinne von Art. 205 StGB strafbar sein (Erw. 2...
  6. 126 III 395
    Relevanz
    68. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour civile du 4 juillet 2000 dans la cause dame A. contre X. S.A. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Sexuelle Belästigung; Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers (Art. 4 und 5 Abs. 3 GlG). Sexistische Sprüche sowie anzügliche und peinliche Bemerkungen fallen unter den Begriff der sexuellen Belästigung im Sinne von Art. 4 GlG. Das GlG regelt nur die Haftung ...
  7. 132 III 257
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    30. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A. gegen B. AG (Berufung) 4C.354/2005 vom 8. Februar 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 328 OR, Art. 6 ArG; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers. Umfang der aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie aus den öffentlichrechtlichen Bestimmungen fliessenden Schutzpflichten des Arbeitgebers (E. 5). Der...
  8. 111 Ia 322
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    55. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 29. Mai 1985 i.S. I. und Mitbeteiligte gegen Stadtrat von Zürich, Regierungsrat und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Voraussetzungen, unter denen die Bewilligung für eine politische Kundgebung auf öffentlichem Grund verweigert werden darf.
  9. 101 Ia 205
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 1. Oktober 1975 i.S. Sigg gegen Dätwiler und Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, Rechtsungleichheit und Willkür, Baubewilligung. Willkürliche Auslegung des Betriebsbegriffs im kantonalen Baugesetz.
  10. 130 IV 97
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. sowie Obergericht des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.278/2003 vom 26. August 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB; Beginn des Fristenlaufs der Strafantragsfrist. Die Frist zur Stellung des Strafantrages beginnt erst zu laufen, wenn der Verletzte persönlich, und nicht schon, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Tat und den Täter kennt (E. 2).

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