Eurospider Suche: atf://99-IV-68
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336 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://99-IV-68
  1. 128 IV 73
    Relevanz
    14. Estratto della sentenza della Corte di cassazione penale nella causa A. contro Corte di cassazione e di revisione penale del Tribunale d'appello del Cantone Ticino (ricorso per cassazione) 6S.500/2001 del 26 febbraio 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 183 StGB, Art. 63 StGB; Freiheitsberaubung, Festnahme auf frischer Tat, Strafzumessung. Die vorläufige Festnahme einer auf frischer Tat ertappten verdächtigen Person durch den Geschädigten erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung, soweit sie l...
  2. 104 IV 222
    Relevanz
    51. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 15 décembre 1978 dans la cause A. contre Ministère public du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 StGB, Landesverweisung. Die Landesverweisung schützt einerseits die öffentliche Sicherheit und ist anderseits Strafe, die gemäss Art. 63 StGB zu bemessen ist. Auf Nichtigkeitsbeschwerde greift der Kassationshof nur ein, wenn der kantonale...
  3. 94 IV 51
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. September 1968 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Wann darf daraus, dass der Angeklagte seine Schuld oder die begangene Tat leugnet, gefolgert werden, sein Charakter biete keine Gewähr für eine dauernde und innere Besserung durch eine blosse Warnstrafe?
  4. 108 IV 148
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    36. Urteil des Kassationshofes vom 18. Oktober 1982 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Ob die verbüsste mehr als drei Monate dauernde Freiheitsstrafe auf eine oder mehrere Verurteilungen zurückgeht, ist unbeachtlich. Ausschlaggebend ist die Verbüssung in einem Zuge.
  5. 116 IV 97
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    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Juli 1990 i.S. K. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Bedingter Strafvollzug. Die resozialisierende Wirkung des Vollzugs kurzer Freiheitsstrafen ist zwar umstritten, doch kann der Vollzug solcher Strafen namentlich gegenüber an sich sozial integrierten Tätern, die sich noch nie im Strafvollzug befunden hab...
  6. 110 IV 1
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    1. Urteil des Kassationshofes vom 18. September 1984 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Entfällt der Ausschlussgrund der verbüssten Vorstrafe infolge Ablaufs einer längeren Zeitspanne zwischen Tat und Urteil? Vorliegen einer Gesetzeslücke verneint.
  7. 101 IV 257
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    58. Urteil des Kassationshofes vom 7. November 1975 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg gegen Diaz
    Regeste [D, F, I] Art. 41 StGB; bedingter Strafvollzug. 1. Das Delikt als solches sagt über die Bewährungsaussichten des konkreten Täters noch nichts aus (Erw. 1). 2. Bedeutung des Bestreitens (Erw. 2, 3).
  8. 91 IV 113
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Oktober 1965 i.S. Neuhaus gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG. Das gewissenlose vorschriftswidrige Überholen kann allein zur Verweigerung des bedingten Strafvollzuges führen.
  9. 134 IV 140
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    14. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_364/2007 vom 18. März 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 46 StGB, Verzicht auf den Widerruf des bedingten Strafvollzugs. Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Widerruf (E. 4). Im vorliegenden Fall zu Unrecht verneint (E. 5).
  10. 129 IV 296
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    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.139/2003 vom 6. August 2003
    Regeste [D, F, I] Entzug der Jagdberechtigung (Art. 20 Abs. 1 JSG); bedingter Vollzug (Art. 41 StGB). Der Entzug der Jagdberechtigung im Sinne von Art. 20 Abs. 1 JSG ist keine Massnahme, sondern eine Nebenstrafe. Er kann daher bedingt erfolgen (E. 2).

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