Eurospider Suche: atf://99-IA-561
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  1. 89 I 158
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil vom 12. Juni 1963 i.S. X. gegen Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.
    Regeste [D, F, I] Armenrecht. Art. 4 BV. Voraussetzungen des bundesrechtlichen Armenrechtsanspruchs (Erw. 2). Aussichtslosigkeit eines Verantwortlichkeitsprozesses gegen einen Anwalt, der es im Vaterschaftsprozess als Vertreter von Mutter und Kind unterlassen hat, einen ...
  2. 108 II 161
    Relevanz
    33. Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. März 1982 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Das Namensänderungsgesuch einer verheirateten Frau, es sei ihr zu gestatten, den vorehelichen Namen wieder anzunehmen (allenfalls unter Beifügung des ehelichen Namens), verstösst gegen Art. 161 Abs. 1 ZGB.
  3. 106 Ia 201
    Relevanz
    38. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 26. September 1980 i.S. Doering gegen Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Gesetzliche Grundlage von Kausalabgaben. Rechtsnatur von Verordnungen, deren Erlass die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I.Rh. an den Grossen Rat delegiert hat; Anforderungen an die gesetzliche Grundlage solcher Verordnungen im Hinblick auf die Erheb...
  4. 120 II 276
    Relevanz
    53. Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. September 1994 i.S. Reding (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung. Die nachträgliche Eintragung der Partikel von vor einen Familiennamen, der in den massgebenden alten Büchern ohne diesen Zusatz eingetragen war und bei der Einführung des eidgenössischen Registers in dieser Form übernommen wurde, ist in ...
  5. 137 III 97
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    16. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Z. gegen Departement Inneres und Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_477/2010 vom 27. Januar 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 und Art. 267 Abs. 1 ZGB; Namensänderung bei einem adoptierten Erwachsenen. Der Wunsch einer 56-jährigen Person, nach der Adoption den bisherigen Familiennamen weiterzuführen, bringt die enge Verbindung zwischen dem Namen und der Persönlic...
  6. 116 II 76
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    12. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. März 1990 i.S. Patricia Overgoor Schwarz und Mitbet. gegen Handelsregisteramt und Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 947 Abs. 3 OR. Der Familienname einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin mit einem Doppelnamen gemäss Art. 160 Abs. 2 ZGB kann nur ihr voller Doppelname sein (E. 2).
  7. 81 I 61
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    11. Urteil vom 15. Februar 1955 i. S. Sidler gegen Müller und Regierungsrat des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG. Wer sich durch eine gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB bewilligte Namensänderung verletzt glaubt, kann sie mit Klage nach Art. 30 Abs. 3 ZGB und daher nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV anfechten.
  8. 121 III 145
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    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1995 i.S. S. R. und A. R. gegen Regierungsrat des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern (Art. 30 Abs. 1 ZGB; Art. 270 Abs. 2 ZGB). Angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Sinneswandels in der Beurteilung ausserehelicher Kindesverhältnisse lässt sich allein in der Tatsache ...
  9. 132 III 497
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    58. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. A.X. gegen B.X. (Berufung) 5C.7/2006 vom 22. Mai 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; wichtige Gründe zur Namensänderung. Wächst das Kind unverheirateter Eltern beim Vater auf und ist diesem nach Art. 298 Abs. 2 ZGB die elterliche Sorge übertragen, ist nach Art. 271 Abs. 3 ZGB ein wichtiger Grund gegeben, um durch Nam...
  10. 110 II 433
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1984 i.S. L. gegen Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern bei seiner Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, so ist es nicht bundesrechtswidrig, die Namensänderung des Kindes erst zwei Jahre nach der Scheidung zu b...

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