Eurospider Suche: atf://95-IV-97
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184 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://95-IV-97
  1. 106 IV 396
    Relevanz
    96. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. November 1980 i.S. Staatsanwaltschaft Nidwalden gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Die Blutprobe kann nicht fahrlässig vereitelt werden.
  2. 110 IV 92
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 16. November 1984 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 286 StGB; Hinderung einer Amtshandlung. Die verbale Weigerung, sich einem Atemlufttest (wegen angeblichen Fahrens in angetrunkenem Zustand) zu unterziehen, stellt keine Hinderung einer Amtshandlung dar.
  3. 127 IV 172
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. Juni 2001 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 249 BStP; Art. 55 und 91 Abs. 2 SVG; Art. 138 Abs. 1 VZV. Fahren in angetrunkenem Zustand; Nachweis der Angetrunkenheit. Die geeignete Untersuchungsmassnahme zur Feststellung der Angetrunkenheit ist die Blutprobe. Wurde aber entgegen Art. 138 Abs. ...
  4. 81 III 151
    Relevanz
    42. Arrêt du 4 octobre 1955 dans la cause Meili.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Der Gläubiger hat die ihm bekannten Tatsachen, aus denen er etwas zu seinen Gunsten herleiten will, im kantonalen Verfahren geltend zu machen, sofern ihm dazu Gelegenheit geboten ist. - Art. 93 SchKG, 79 Abs. 1 OG.
  5. 101 IV 332
    Relevanz
    78. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Wer als Strassenbenützer eine Blutprobe vereitelt, mit der er ernsthaft rechnet, macht sich strafbar, ob er nun aus Furcht vor einer Bestrafung wegen angetrunkenen Fahrens, aus übertriebener Scheu vor der Blutentnahme oder aus einem ...
  6. 113 IV 87
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    24. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Oktober 1987 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. Wurde auf die amtliche Anordnung der Blutprobe verzichtet, fehlt es an einer objektiven Voraussetzung der Strafbarkeit.
  7. 109 IV 137
    Relevanz
    38. Urteil des Kassationshofes vom 8. September 1983 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe durch Unterlassung der Meldung eines Unfalls an die Polizei. 1. Objektiver Tatbestand: Die Unterlassung der sofortigen Meldung eines Unfalls an die Polizei erfüllt den objektiven Tatbestand der Vereitelung...
  8. 126 III 209
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    37. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Februar 2000 i.S. Martin Gottlieb Kraska gegen Ringier AG und Y. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Persönlichkeitsverletzung; Tragweite von Rechtfertigungsgründen (Art. 28 Abs. 2 ZGB) und Urteilspublikation (Art. 28a Abs. 2 ZGB). Der Richter ist verpflichtet, persönlichkeitsverletzende Aussagen in einer Presseberichterstattung und die vom Medienunter...
  9. 106 IV 5
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    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. April 1980 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG, Vereitelung der Blutprobe. Bedingter Strafvollzug.
  10. 96 IV 155
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    40. Auszug aus dem Urteil des Bundesstrafgerichts vom 27. November 1970 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Lebedinsky und Mitbeteiligte.
    Regeste [D, F, I] Art. 63, 68 Ziff. 1, 251 Ziff. 1 und 3, 254 Abs. 1, 340 Ziff. 1 Abs. 4 und 5 StGB; Art. 18 Abs. 1 lit. b und c, 19 Abs. 2 BRB vom 28. März 1949 über das Kriegsmaterial. 1. Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts. Zusammentreffen von Strafbestimmungen. Fal...

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