Eurospider Suche: atf://90-I-252
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629 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://90-I-252
  1. 87 I 384
    Relevanz
    64. Auszug aus dem Urteil vom 8. Dezember 1961 i.S. H. gegen Steuerrekurskommission des Kantons St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer für Einkommen: Einmalige Entschädigungen, die für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit gewährt werden, fallen nicht unter Art. 40 Abs. 2 WStB (Besteuerung zum Rentensatz).
  2. 86 I 150
    Relevanz
    23. Urteil vom 1. Juli 1960 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Ein Verzicht auf das Einspracherecht, den der Steuerpflichtige erklärt, bevor ihm die Steuerbehörde ordnungsgemäss den Steuerbetrag mitgeteilt hat, ist unwirksam.
  3. 111 Ib 209
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 18. Oktober 1985 i.S. Dr. X. gegen Kantonales Steueramt Zürich und Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Revision einer rechtskräftigen Wehrsteuerveranlagung. Eine Revision ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige das, was er im Revisionsgesuch vorbringt, bei der ihm zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Veranlagungs- oder Rechtsmittelverfahren hä...
  4. 89 I 45
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil vom 15. Februar 1963 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Hinterziehung. In dem gegen den Erben des Täters angehobenen Verfahren ist die Meldung, die der Erbe bei der Aufnahme des Inventars freiwillig erstattet hat, als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).
  5. 93 I 185
    Relevanz
    22. Urteil vom 17. Februar 1967 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen X. und Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Jahressteuer auf Kapitalgewinnen und Wertvermehrungen (Art 43 WStB). Besteuerung eines durch Auflösung einer stillen Reserve auf Waren realisierten Gewinns. Inwieweit sind Abschreibungen zu berücksichtigen?
  6. 83 I 24
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil vom 8. Februar 1957 i.S. P. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Die Pauschalsteuer (Art. 18bis WStB) wird periodisch durch Veranlagung festgesetzt. Begründet die Erklärung des Steuerpflichtigen, einer Veranlagung in bestimmter Höhe zuzustimmen, eine ein für allemal verbindliche Vereinbarung ?
  7. 94 I 146
    Relevanz
    23. Urteil vom 3. Mai 1968 i.S. Fabrik X. AG gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Reinertrag der Aktiengesellschaft: Gewinne und Aufwendungen des ersten Geschäftsjahres, das nach Art. 58 WStB als Bemessungszeitraum für mehrere Veranlagungsperioden dient, sind nur bei der Berechnung der Steuer für eine dieser Perioden z...
  8. 112 Ib 88
    Relevanz
    14. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 23. Mai 1986 i.S. Kanton St. Gallen, Kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer gegen X. Y. und Verwaltungsrekurskommission für die direkte Bundessteuer des Kantons St. Gallen (Verwaltungsger...
    Regeste [D, F, I] Jahressteuer auf Kapitalgewinn (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB) bei Vorliegen eines Zwischenveranlagungsgrundes (Art. 43 WStB); Einleitung der Veranlagung (Art. 98 WStB); Fälligkeit und Verjährung des Steueranspruchs (Art. 114, 128 WStB). 1. Mit der Zustell...
  9. 80 I 361
    Relevanz
    58. Urteil vom 22. Oktober 1954 i.S. Brandenberger gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Bemessung des Einkommens in Fällen von Veränderungen in der Erwerbstätigkeit (Berufswechsel).
  10. 107 Ib 208
    Relevanz
    38. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 5. Juni 1981 i.S. H. gegen Wehrsteuerrekurskommission des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB; steuerrechtliche Behandlung von Marchzinsen. Der Erwerber von Obligationen ist für den gesamten Zinsertrag der Obligationen ohne Abzug steuerpflichtig, auch wenn er bei deren Erwerb dem Veräusserer Marchzinsen für aufgelaufen...

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