Eurospider Suche: atf://85-II-597
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  1. 101 II 305
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. November 1975 i.S. R. gegen P.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, die einem Erbvertrag widerspricht (Art. 494 Abs. 3 ZGB). 1. Ein Erbvertrag kann neben Bestimmungen vertraglicher Natur auch letztwillige Verfügungen enthalten, die frei widerruflich sind (Art. 509 ZGB) (Erw. 3a)...
  2. 135 III 97
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_289/2008 vom 4. Dezember 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 530 i.V.m. Art. 533 Abs. 3 ZGB; einredeweise Geltendmachung des Herabsetzungsanspruchs bei einem Rentenlegat; Untergang des Herabsetzungsanspruchs durch Verzicht. Ein Erbe kann sich gemäss Art. 530 i.V.m. Art. 533 Abs. 3 ZGB einredeweise gegen eine...
  3. 120 II 417
    Relevanz
    76. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. Dezember 1994 i.S. B. gegen S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung (Art. 522 ff. ZGB). 1. Geltendmachen des Herabsetzungsanspruchs mittels Einrede (Art. 533 Abs. 3 ZGB). Der Anspruch wird von einem Erben auch in dem von ihm selbst eingeleiteten Erbteilungsprozess einredeweise geltend gemacht, vorausgesetzt...
  4. 138 III 354
    Relevanz
    51. Estratto della sentenza della I Corte di diritto civile nella causa A. SA contro B.B. (ricorso in materia civile) 4A_458/2011 del 22 marzo 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 17 Abs. 3 des Niederlassungs- und Konsularvertrags vom 22. Juli 1868 zwischen der Schweiz und Italien; professio iuris. Unterstellt ein italienischer Bürger mit letztem Wohnort in der Schweiz seinen Erbgang dem schweizerischen Recht, ist auf den Er...
  5. 85 II 603
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Dezember 1959 i. S. H. gegen L. und Konsorten.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung eines Erbteilungsvertrages (Art. 634/638 ZGB). Zur Geltendmachung der Unverbindlichkeit eines solchen Vertrages wegen Willensmängel ist ein der Erbengemeinschaft nicht angehörender Zessionar eines Erbanteils nicht befugt, namentlich auch nich...
  6. 84 II 685
    Relevanz
    90. Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. November 1958 i.S. Guhl gegen M. und E. Fahrner.
    Regeste [D, F, I] 1. Rechtsnatur der Klage auf Aufhebung eines Vertrages, ins. besondere Erbteilungsvertrages, wegen Willensmangels. Art. 31 OR, 638 ZGB. Zur Anwendung von Art. 64 OG (Erw. 1). 2. Wann ist eine Feststellungsklage von Bundesrechts wegen zulässig? (Erw. 2 u...
  7. 126 III 171
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    29. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Februar 2000 i.S. M. A.-O. gegen L. S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzungspflicht nach Art. 527 Ziff. 1 ZGB. Eine Herabsetzung gemäss Art. 527 Ziff. 1 ZGB setzt eine unentgeltliche Zuwendung im Sinn von Art. 626 Abs. 2 ZGB voraus, die den Pflichtteil eines Erben verletzt. Dabei ist an der Rechtsprechung festzuhal...
  8. 113 II 157
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    29. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 3. Februar 1987 i.S. Hans Schmidlin AG gegen die Stockwerkeigentümer der Überbauung Vogelsang in Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 648 Abs. 3 ZGB. Art. 648 Abs. 3 ZGB findet auch auf das Bauhandwerkerpfandrecht Anwendung. Das Gesamtgrundstück einer in Stockwerkeigentum unterteilten Liegenschaft kann daher nicht mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belaste...
  9. 108 II 177
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    36. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. März 1982 i.S. X. und Mitbeteiligte gegen Z. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bäuerliches Erbrecht (Art. 621bis ZGB). Verhältnis zwischen der Nutzniessung am ganzen Nachlass gemäss Art. 473 ZGB, die der Erblasser seiner hinterbliebenen Ehefrau, welche zur Selbstbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes weder geeignet n...
  10. 111 II 130
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    29. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 4 octobre 1985 dans la cause X. et consorts contre la masse en faillite de X. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Enterbung eines Zahlungsunfähigen (Art. 480 ZGB) Die Zahlungsunfähigkeit eines Enterbten muss grundsätzlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise feststehen, d. h. durch Vorliegen von Verlustscheinen anlässlich der Eröffnung des Erbganges.

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