Eurospider Suche: atf://83-IV-35
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92 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-IV-35
  1. 104 IV 261
    Relevanz 10%
    59. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. November 1978 i.S. F., E. und H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 9 Abs. 2 VRV. Kein besonderes Vortrittsrecht, wenn Fahrzeuge ohne gegenseitige Behinderung aneinander vorbeifahren können (E. 1). 2. Art. 19 Abs. 2 StGB. Der Fahrzeugführer, namentlich der Lenker eines überbreiten Motorwagens, muss die genaue Br...
  2. 90 IV 228
    Relevanz 10%
    47. Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1964 i.S. Henger gegen Statthalteramt Horgen.
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 VRV. Kreuzen. 1. Eine abgeschrankte Baustelle ist ein Hindernis im Sinne von Art. 9 Abs. 1 VRV. 2. Wenn der Raum wegen eines Hindernisses zum Kreuzen nicht genügt, hat der nicht vortrittsberechtigte Fahrer anzuhalten.
  3. 87 IV 134
    Relevanz 10%
    32. Urteil des Kassationshofes vom 22. September 1961 i.S. Zobrist gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 1 erster Satz MFV. Der Motorfahrzeugführer, der nachts bei ungünstigen Sichtverhältnissen auf einer 7 m breiten Strasse mit einem entgegenkommenden Auto kreuzt, darf nicht gleichzeitig in unmittelbarer Nähe der Strassenmitte andere Strassen...
  4. 104 IV 32
    Relevanz 10%
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. April 1978 i.S. C. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen. Der Überholende behindert den Entgegenkommenden, wenn er diesen zum Ausweichen auf den Pannenstreifen nötigt.
  5. 101 IV 77
    Relevanz 10%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. April 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen. Erlauben die konkreten Verhältnisse ein gleichzeitiges Überholen und Kreuzen, so darf der Überholende mangels gegenteiliger Anzeichen erwarten, dass der auf grosse Entfernung sichtbare und in der...
  6. 100 IV 184
    Relevanz 10%
    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1974 i.S. Priuli gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 34 Abs. 1 SVG. Innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren bedeutet nicht, der Führer dürfe unter allen Umständen die geometrische Hälfte der Fahrbahn beanspruchen; namentlich darf er das beim Kreuzen dann nicht, wenn ihm eine Leitlinie eine schmäl...
  7. 106 IV 283
    Relevanz 10%
    72. Urteil des Kassationshofes vom 28. Oktober 1980 i.S. S. gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 VRV. Ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug ist ein Hindernis im Sinne dieser Bestimmung, gleichgültig ob Parkfelder markiert sind oder nicht und unabhängig davon, in welchem Masse der Fahrbahnrand als Abstellfläche benützt wird. Der Fa...
  8. 97 II 362
    Relevanz 10%
    51. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 30. November 1971 i.S. Hörni gegen Zürich-Unfall, Kunz und Richner.
    Regeste [D, F, I] Schadenersatz zwischen Motorfahrzeughaltern. 1. Art. 25 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 2 MFG, Art. 34 SVG. Pflicht des Führers, rechts zu fahren und beim Kreuzen einen angemessenen Abstand einzuhalten (Erw. 2). 2. Verletzung dieser Pflicht durch zwei Lastwagenfü...
  9. 88 IV 77
    Relevanz 10%
    23. Urteil des Kassationshofes vom 30. Mai 1962 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Furer.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV. Verboten ist nach dieser Bestimmung nicht nur das seitliche Überfahren der Sicherheitslinie, sondern auch deren senkrechtes Kreuzen zum Zwecke des Wendens.
  10. 85 IV 236
    Relevanz 10%
    61. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. Dezember 1959 i.S. Jäggi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Art. 20, 25 Abs. 1, 26 Abs. 4 MFG; Art. 46 Abs. 3 MFV. Abstand beim Überholen einer am rechten Strassenrand gehenden Kindergruppe; Pflicht zu warnen.

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