Eurospider Suche: atf://83-IV-19
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154 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-IV-19
  1. 89 IV 195
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1963 i.S. R. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichungen. Ob illustrierte Druckschriften erotischen Inhalts nach dem gesunden Volksempfinden als unzüchtig zu gelten haben, bestimmt sich weniger nach Einzelheiten als nach dem Gesamteindruck, den sie beim Leser oder ...
  2. 86 IV 19
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. Februar 1960 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen X. und Y.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 204 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Auch bei Werken der Kunst kommt es darauf an, ob die Darstellung auf den unbefangenen Betrachter unzüchtig wirke; Umstände, welche die Wirkung eines Kunstwerkes beeinflussen können (Erw. 1 und 2). 2. Art. 261 Abs. 1 StGB...
  3. 97 IV 99
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1971 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft und Generalprokurator des Kantons Bern gegen Marti.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 3 StGB. a) Die Verpflichtung des Richters zur vorgängigen Einziehung eines unzüchtigen Gegenstandes ist in dem in Art. 204 Ziff. 3 StGB ausgesprochenen Gebot der Vernichtung bereits enthalten. b) Der Film Das geheime Sexleben von Romeo un...
  4. 117 IV 457
    Relevanz
    80. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Dezember 1991 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexshop. Das Anbieten, Vorrätighalten und Verbreiten von Erzeugnissen der sogenannten weichen Pornographie in einem besonderen, als solchem gekennzeichneten Sexshop, in dem keine anderen Waren als pornograph...
  5. 87 IV 122
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    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Das blosse Aneinanderreiben der männlichen Geschlechtsteile ist keine beischlafsähnliche, sondern eine andere unzüchtige Handlung im Sinne des Art. 191 Ziff. 2 StGB.
  6. 100 IV 233
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    60. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Oktober 1974 i.S. Dietrich und Konsorten gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 1 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen. 1. Begriff des unzüchtigen Films (Erw. 2). 2. Begriff der öffentlichen Filmvorführung (Erw. 3). 3. Eventualvorsätzliches öffentliches Vorführen unzüchtiger Filme (Erw. 4).
  7. 117 IV 452
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    79. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. November 1991 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexanzeiger. Eine Zeitschrift mit Kontaktanzeigen sowie Inseraten von Prostituierten und Massagesalons erfüllt den Tatbestand, wenn die sich prostituierenden Frauen darin zu blossen Objekten sexueller Begier...
  8. 117 IV 283
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    50. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1991 i.S. O. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen. Die Darstellung einer Vergewaltigung in einem pornographischen Erzeugnis verletzt Art. 204 StGB.
  9. 108 II 241
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    51. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Dezember 1982 i.S. Compagnie Internationale des Wagons-Lits et du Tourisme gegen Biregg Verlag AG in Nachlassliquidation (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensrecht, Verletzung in den persönlichen Verhältnissen. Reproduktion alter Plakate eines Unternehmens im Postkartenformat. Dass dabei auch die Firma des Unternehmens wiedergegeben wird, verletzt dessen Namensrecht nicht (E. 5). Die Reproduktion verle...
  10. 82 IV 103
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    22. Urteil des Kassationshofes vom 13. Juli 1956 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 192 Ziff. 2, Art. 213 Abs. 2 und 4 StGB. Ist die für die qualifizierte Blutschande geltende zweijährige Verjährungsfrist auf andere unzuchtige Handlungen des Vaters mit seinem unmündigen, mehr als sechzehn Jahre alten Kinde analog anzuwenden?

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