Eurospider Suche: atf://83-I-136
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395 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-I-136
  1. 94 I 231
    Relevanz
    35. Urteil vom 14. Juni 1968 i.S. R. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Abzug für Kinder (Art. 25 Abs. 1 lit. b WStB). Der Steuerpflichtige kann den Abzug von Fr. 1000 für sein über 18 Jahre altes Kind, das sich in der Berufslehre befindet, dann beanspruchen, wenn er für dessen Unterhalt mindestens diesen Betrag...
  2. 96 I 728
    Relevanz
    110. Auszug aus dem Urteil vom 20. November 1970 i.S. Wälli gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Einkommen: Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Besteuerung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB. Dem Empfänger, der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet ist, wird als Einkommen der Betrag angerechnet, den die Gesellschaft...
  3. 81 I 72
    Relevanz
    15. Urteil vom 1. April 1955 i.S. Süssli gegen Rekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Abzug für unterstützungsbedürftige Personen (Art. 25 Abs. 1 lit. b WStB) kommt nicht in Frage für Familienglieder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen arbeiten, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Dienste handelt.
  4. 105 Ib 1
    Relevanz
    1. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 6. April 1979 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Art. 21 Abs. 1 und 4 WStB. Die Entschädigung für die Tätigkeit als Zivilschutz-Ortschef ist nicht Ersatz der mit einer Dienstleistung verbundenen Sonderaufwendungen (in analoger Anwendung von Art. 21 Abs. 4 WStB), sondern Einkünfte aus einer...
  5. 98 Ib 27
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil vom 29. März 1972 i.S. N. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Die Revision einer rechtskräftigen Wehrsteuerveranlagung zuungunsten des Steuerpflichtigen ist in der Regel ausserhalb eines Nach- und Strafsteuerverfahrens wegen Hinterziehung (Art. 129 WStB) ausgeschlossen.
  6. 81 I 233
    Relevanz
    37. Urteil vom 17. Juni 1955 i.S. Sch. gegen St. Gallen, Steuer-Rekurskommission.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer. 1. Berufswechsel im Sinne von Art. 42 WStB: Übergang von einer Lehrstelle im öffentlichen Dienst zu einer Anstellung in der Verwaltung ist nicht als Berufswechsel anzusehen. 2. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 42 WStB: Betät...
  7. 89 I 405
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil vom 15. November 1963 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Steuerrekurskommission des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Die von einem vertraglichen Vertreter bei der Ausfüllung des Formulars für die Steuererklärung begangene Hinterziehung wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet, sofern dieser nicht nachweist, dass er nicht imstande gewesen wäre, die Handlung z...
  8. 80 I 267
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 4. Juni 1954 i.S. Z. gegen Steuerrekurskommission des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Änderung des Einkommens in der Berechnungsperiode infolge Berufswechsels. Berechnungszeitraum. (Art. 42 WStB Fassung vom 20. Dezember 1950).
  9. 92 I 288
    Relevanz
    50. Urteil vom 7. Oktober 1966 i.S. X. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 WStB. Aufgabe der Erwerbstätigkeit innerhalb einer Berechnungsperiode. 1. Fallen die Begründung und die Begleichung eines Honoraranspruches in verschiedene Berechnungsperioden, so kann das Einkommen nur einer allein zugerechnet werden (Erw. 2). ...
  10. 111 Ib 201
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 27. September 1985 i.S. Y. gegen Kantonales Steueramt Nidwalden und Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 106 ff. WStB/BdBSt; kantonale Prozessvorschriften im Wehrsteuerbeschwerdeverfahren. 1. Das Verfahren vor den kantonalen Veranlagungs- und Rekursbehörden wird im Wehrsteuerbeschluss nicht abschliessend geregelt. Die Kantone dürfen ergänzende Verfahr...

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