Eurospider Suche: atf://131-III-660
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485 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://131-III-660
  1. 135 III 623
    Relevanz
    91. Estratto della sentenza della II Corte di diritto civile nella causa A. contro B. Srl (ricorso in materia civile) 5A_703/2007 del 6 aprile 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Ziff. 2 LugÜ; Vorbehalt zu Art. 10 lit. a des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen; postalische Zustellung eines ausländischen verfahrenseinleitenden oder ...
  2. 120 III 86
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Juli 1994 i.S. U.G. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Nachpfändung (Art. 145 SchKG). Nachpfändung von Amtes wegen und Nachpfändung auf Antrag eines Gläubigers (E. 3b/3c). Wird die Verwertung zuvor gepfändeter Gegenstände unmöglich, so ist unabhängig der Gründe, die dazu geführt haben, von Amtes wegen eine ...
  3. 112 III 14
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Juni 1986 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Vollzug der Pfändung bei Abwesenheit des Schuldners. Findet sich der Schuldner zum ordnungsgemäss angekündigten Pfändungsvollzug nicht ein, ist das Betreibungsamt befugt, die Pfändung in seiner Abwesenheit zu vollziehen, indem es Vermögenswerte, von den...
  4. 108 III 10
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1982 i.S. Bachmann (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohn- bzw. Verdienstpfändung. Die Betreibungsbehörden haben die Einkommensverhältnisse des Schuldners im Zusammenhang mit einer Lohn- oder Verdienstpfändung von Amtes wegen abzuklären. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner im Beschwerdeverfahren prozessua...
  5. 121 III 483
    Relevanz
    92. Estratto della sentenza 21 dicembre 1995 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa F contro ditta N S.A. (ricorso LEF)
    Regeste [D, F, I] Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG und Art. 85 Abs. 2 VZG). Wird ein Pfandrecht erst nach der Zustellung des Zahlungsbefehls - und nachdem dieser rechtskräftig geworden ist - begründet, so kann der Schuldner nicht die Einrede des Rechte...
  6. 137 III 261
    Relevanz
    42. Estratto della sentenza della I Corte di diritto civile nella causa A. Srl contro B. Sagl (ricorso in materia civile) 4A_239/2010 del 25 gennaio 2011
    Regeste [D, F, I] Lugano-Übereinkommen; Sistierung des Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine Vollstreckbarkeitserklärung. Zulässigkeit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen kantonalen Entscheid, der das Exequaturverfahren sistiert (E. 1). Einwände, die bezüglich d...
  7. 112 III 52
    Relevanz
    14. Sentenza 9 aprile 1986 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa X Inc. contro AY e BY (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Arrestierung eines Gemeinschaftskontos (compte joint), über das die Inhaber mit Einzelunterschrift verfügen können (Art. 271 Abs. 1 und 274 Abs. 2 Ziff. 4 SchKG, Art. 1 VVAG). Falls bei einem Gemeinschaftskonto nicht klar ersichtlich ist, dass das Verhä...
  8. 108 III 15
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 16. April 1982 i.S. Rudin (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 SchKG enthält lediglich eine Ordnungsvorschrift, welche auf die Gültigkeit der Pfändung keinen Einfluss hat. Doch dürfen bis zur Zustellung der Pfändungsurkunde keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden.
  9. 82 III 54
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    19. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Mai 1956 i.S. Spadin.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).
  10. 83 III 17
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    5. Entscheid vom 28. Februar 1957 i.S. Kamer.
    Regeste [D, F, I] Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG)

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