Eurospider Suche: atf://125-IV-291
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158 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://125-IV-291
  1. 80 IV 203
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. September 1954 i.S. Baumeler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Von wann an laufen die Fristen zur Erklärung bzw. Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn die der Eröffnung bzw. Zustellung des kantonalen Entscheides dienende Sendung auf eine in den Briefkasten des Empfängers gelegte Ei...
  2. 100 IV 271
    Relevanz
    68. Estratto della sentenza 4 dicembre 1974 della Corte di Cassazione penale nella causa X e Y contro Procuratore pubblico sottocenerino.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP; 32 Abs. 2 und 3 OG. Absendung der Beschwerdeerklärung und -begründung im Ausland. Fristablauf.
  3. 80 IV 205
    Relevanz
    43. Urteil des Kassationshofes vom 2. Oktober 1954 i. S. Schraner gegen Righetti.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 272 Abs. 1 und 4 BStP. Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt unabhängig davon, ob der Kassationshof auch mit dem Strafpunkt befasst ist, zulässig ist, läuft die Frist zur Beschwerdeerklärung mit der Eröffnung des angefochtenen Entscheide...
  4. 105 IV 285
    Relevanz
    71. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 2 novembre 1979 dans la cause P. contre Ministère public du canton de Neuchâtel (Pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 2 OG. Ein Anwaltspraktikant kann, selbst wenn er die Strafverteidigung in eigener Verantwortung besorgt, nicht einem patentierten Anwalt gleichgestellt werden. Er kann daher eine Beschwerdeerklärung nicht rechtsgültig unterzeichnen.
  5. 95 IV 6
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. April 1969 i.S. P. Zingg und Mitbeteiligte gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 272 Abs. 1 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde kann schon auf die Eröffnung des Urteilsspruches hin erklärt werden, auch wenn das kantonale Recht die Frist dazu erst von der Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung an laufen lässt (Erw. I)....
  6. 128 IV 46
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Beschluss des Kassationshofes i.S. G. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.626/2001 vom 27. November 2001
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 7 BStP; Vollzugshemmung. Zuständigkeit zur Verfügung der Vollzugshemmung zwischen der Fällung des angefochtenen Entscheids und der Einreichung der Nichtigkeitsbeschwerde. Anforderungen an die Begründung eines Gesuches um Vollzugshemmung (E...
  7. 91 IV 201
    Relevanz
    53. Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1965 i.S. Troxler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 BStP; Fristbeginn für Beschwerdeerklärung. Massgebliche Urteilseröffnung ist nach § 188 der luzernischen Strafprozessordnung die Zustellung des Entscheides an den Angeklagten persönlich (Erw. 1). Art. 27 Abs. 1 SVG. Geltungsbereich einer...
  8. 89 IV 54
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    11. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 3 janvier 1963 dans la cause Pitteloud contre Ministère public du canton du Valais.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Anmeldung der Beschwerde. Die in Art. 272 Abs. 1 vorgeschriebene Beschwerdeerklärung muss auch dann innert der Frist von 10 Tagen abgegeben werden, wenn der angefochtene Entscheid durch Zustellung einer vollständigen Ausferti...
  9. 87 IV 147
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    35. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 2 octobre 1961 dans la cause X. contre Ministère public du canton de Vaud.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 BStP; massgebende Eröffnung nach waadtl. Recht. Bei Urteilen des waadtländischen Kassationshofes beginnt die Anmeldefrist der Nichtigkeitsbeschwerde mit der Verkündung des Urteilsspruches, welche unmittelbar nach der Beratung in öffentli...
  10. 85 IV 111
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1959 i.S. Affeltranger gegen Bezirksanwaltschaft Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2, 251 Abs. 2 BStP. Die Fristen zur Anmeldung und Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde beginnen von Gesetzes wegen zu laufen; die kantonalen Behörden haben den Beginn des Fristenlaufes weder festzustellen noch zu verfügen, sondern l...

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