Eurospider Suche: atf://124-V-166
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61 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://124-V-166
  1. 102 V 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil vom 11. März 1976 i.S. Bezirkskrankenkasse Pfäffikon gegen Salzmann und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 4 KUVG. Altersrentner, welche AHV-Hilflosenentschädigungen (Art. 43bis AHVG) beziehen, sind den Bezügern von IV-Hilflosenentschädigungen (Art. 42 IVG) nicht gleichzustellen. Keine echte Gesetzeslücke.
  2. 117 V 146
    Relevanz
    16. Urteil vom 8. April 1991 i.S. F. gegen Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 IVG, Art. 36 Abs. 3 lit. a IVV: Anspruch auf Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit bei kompletter Paraplegie. - Bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit in den einzelnen Lebensverrichtungen dürfen Hilfsmittel nur soweit berü...
  3. 105 V 66
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 8. Mai 1979 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Scotoni und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 42 IVG und 35 Abs. 1 IVV. Entstehung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung: sinngemässe Anwendung der Regeln über die Entstehung des Rentenanspruchs gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG.
  4. 105 V 133
    Relevanz 11%
    32. Auszug aus dem Urteil vom 25. Juli 1979 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Eisenring und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 43bis Abs. 4 AHVG. Auf die Besitzstandsgarantie kann sich nicht nur der Hilflose berufen, der bei Erreichen der Altersgrenze eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen hat, sondern auch derjenige, der eine solche im Rahmen der Ve...
  5. 104 V 127
    Relevanz 11%
    29. Auszug aus dem Urteil vom 9. November 1978 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Müller und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Hilflosenentschädigung. Die Umschreibung der schweren Hilflosigkeit in Art. 36 Abs. 1 IVV widerspricht Art. 43bis Abs. 1 AHVG nicht und ist daher für die Hilflosenentschädigung nach AHVG anwendbar.
  6. 96 V 87
    Relevanz 10%
    24. Extrait de l'arrêt du 14 mai 1970 dans la cause Deladoey contre Caisse cantonale valaisanne de compensation et Tribunal des assurances du canton du Valais
    Regeste [D, F, I] Art. 42 IVG: Hilflosenentschädigung. Über den Anspruch der Frau, deren Ehemann eine Ehepaar-Altersrente bezieht, auf diese Entschädigung, wenn sie mindestens zur Hälfte invalid ist oder das 60., nicht aber das 62. Altersjahr zurückgelegt hat (Bemerkung ...
  7. 98 V 23
    Relevanz 10%
    6. Urteil vom 20. Januar 1972 i.S. Tresch gegen Ausgleichskasse des Kantons Uri und Kantonale Rekurskommission Uri für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 43bis AHVG und 66bis AHVV. Voraussetzungen einer Hilflosenentschädigung der AHV (Zusammenfassung der Rechtsprechung).
  8. 96 V 70
    Relevanz 10%
    16. Auszug aus dem Urteil vom 26. Mai 1970 i.S. Bucher gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 43bis AHVG und Art. 42 IVG. Die Hilflosenentschädigung nach IVG und AHVG ist begrifl ich dasselbe Rechtsinstitut. Verwaltung und Sozialversicherungsrichter haben von Amtes wegen zu prüfen, nach welchem Recht eine allfällige Hilflosenentschädigung z...
  9. 105 V 52
    Relevanz 10%
    14. Urteil vom 9. August 1979 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Bitzi und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 43bis Abs. 1 AHVG, 42 Abs. 2 IVG und 36 Abs. 1 IVV. - Die Hilflosigkeit gilt als schwer, wenn nebst der in den relevanten alltäglichen Lebensverrichtungen erforderlichen Dritthilfe zusätzlich die dauernde Notwendigkeit der Pflege oder der persönlic...
  10. 122 V 6
    Relevanz 10%
    2. Urteil vom 22. Januar 1996 i.S. B. gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 1 IVG, Art. 109 MVG. Der Ausschluss der Kumulation von Hilflosenentschädigungen der Militärversicherung einerseits und der AHV/IV anderseits für denselben Gesundheitsschaden gilt ab Inkrafttreten des revidierten Rechts (ex nunc et pro futur...

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