Eurospider Suche: atf://121-V-234
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402 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://121-V-234
  1. 113 V 180
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil vom 17. September 1987 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen K. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV: Kenntnis des Schadens. - Kenntnis des Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 AHVV ist im Falle eines Konkurses in der Regel schon bei Eröffnung der Kollokation der Forderungen gegeben (Bestätigung der Rechtsprechung). - Kann in diesem...
  2. 121 V 240
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil vom 28. Dezember 1995 i.S. T. gegen Ausgleichskasse Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV. Zur zumutbaren Schadenskenntnis der Ausgleichskasse im Zeitpunkt der 1. Gläubigerversammlung.
  3. 116 V 72
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 4. April 1990 i.S. L. gegen Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV: Kenntnis des Schadens. - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach im Falle eines Konkurses der Schaden in der Regel im Zeitpunkt der Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars hinreichend bekannt ist; Anforderungen an das Vorgeh...
  4. 108 V 50
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 14. Juli 1982 i.S. Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden gegen Jörg und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV. Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens im Konkurs des Beitragsschuldners. Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung.
  5. 112 III 42
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. Januar 1986 i.S. Konkursmasse der Wolpert Werkstoffprüfmaschinen AG gegen Karl Zang (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 und 250 SchKG; Fristwahrung bei der Kollokationsklage. Die Frist für die Kollokationsklage beginnt nur dann mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, wenn am Tag dieser Bekanntmachung das Konkursamt der Öffentlichkeit zugänglich ist, so das...
  6. 108 III 23
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. August 1982 i.S. Moser gegen Gemeinde Beinwil am See (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Kollokation (Art. 250 SchKG). Wird der Kollokationsplan durch Urteil im Kollokationsprozess abgeändert, so ist er nicht neu aufzulegen. Eine dennoch erfolgte Neuauflage ist nichtig und verschafft den Gläubigern nicht das Recht, erneut Kollokationsklage ...
  7. 107 III 136
    Relevanz
    31. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. November 1981 i.S. Konkursmasse B. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 250 SchKG und Art. 66 KOV. Schliesst die Konkursverwaltung in einem Kollokationsprozess einen Vergleich, so können die Gläubiger den dadurch abgeänderten Kollokationsplan mittels Klage anfechten. Ist der abgeänderte Kollokationsplan in Rechtskraft ...
  8. 113 III 132
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 1. Oktober 1987 i.S. Sch. und 10 Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Vormerkung streitiger Forderungen im Kollokationsplan (Art. 63 Abs. 1 KOV). Die Rechtshängigkeit ist nicht ausschlaggebendes Kriterium zur Beurteilung der Frage, ob eine Sache Gegenstand eines Prozesses im Sinne von Art. 63 Abs. 1 KOV bildet.
  9. 86 III 20
    Relevanz
    10. Entscheid vom 22. Januar 1960 i.S. Rohde und Ritter.
    Regeste [D, F, I] Konkursverfahren. Art. 63 KV: Pro-memoria-Vormerkung prozesshängiger Forderungen im Kollokationsplan; Aufsichtsbeschwerde wegen Missachtung dieser Vorschrift ist binnen der lotägigen Beschwerdefrist seit Mitteilung der Auflage des Kollokationsplanes zu ...
  10. 110 III 112
    Relevanz
    29. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1984 i.S. Arn (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 SchKG; Art. 61 KOV. Art. 217 SchKG ist auf kollozierte Forderungen anwendbar, für welche ganz oder zum Teil im Eigentum eines Dritten stehende Gegenstände als Pfand haften. Der Drittpfandeigentümer ist gleich gestellt wie ein rückgriffsberechti...

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