Eurospider Suche: atf://121-III-18
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92 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://121-III-18
  1. 138 III 528
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. und Betreibungsamt Oberland (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_288/2012 vom 13. Juli 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 279 Abs. 1 und Art. 280 Ziff. 1 SchKG; Arrestprosequierung durch Betreibung. Konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden und hat sich der Gläubiger gegen die betreffende Mitteilung nicht gewehrt, wurde nie eine Betreibung hängig und fällt der...
  2. 136 III 633
    Relevanz
    93. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit civil dans la cause X. contre Y. (recours en matière civile) 5A_465/2010 du 21 octobre 2010
    Regeste [D, F, I] Fortsetzung einer Betreibung ohne vorherigen Zahlungsbefehl (Art. 149 Abs. 3 SchKG), welche am neuen Wohnsitz des Betriebenen innerhalb der Anschlussfrist an eine am früheren Wohnsitz vollzogene Pfändung verlangt wird (Art. 110 Abs. 1 SchKG); Mitteilung...
  3. 113 III 2
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. März 1987 i.S. Marco Generalunternehmung AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kognition der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden bezüglich der Eintreibung eines rechtsmissbräuchlichen Anspruches. In einem Beschwerdeverfahren nach Art. 17 ff. SchKG kann unter Berufung auf Art. 2 ZGB jedenfalls insoweit keine Aufhebung des Betreibung...
  4. 112 III 6
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. April 1986 i.S. K. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls durch öffentliche Bekanntmachung (Art. 66 Abs. 4 SchKG). Die Zustellung des Zahlungsbefehls durch öffentliche Bekanntmachung ist letztes Mittel; zu ihr darf nicht Zuflucht genommen werden, bevor vom Gläubiger und vom Betre...
  5. 140 III 481
    Relevanz
    71. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_508/2014 vom 19. September 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 2 ZGB; rechtsmissbräuchliche Betreibung? Betreibungsbegehren, das der Betreibende drei Tage vor den Vergleichsverhandlungen stellt, die er selbst initiiert und für die er den Rückzug einer früheren Betreibung in Aussicht gestellt hat (E. 2).
  6. 121 III 28
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    9. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 24 février 1995 dans la cause W. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 206 SchKG. Ausnahmen vom Verbot neuer Betreibungen während der Dauer des Konkursverfahrens. Eine Betreibung auf Pfandverwertung kann gegen den Schuldner während der Dauer seines Konkursverfahrens angehoben werden, wenn das Pfand einem Dritten gehör...
  7. 119 III 60
    Relevanz
    16. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 27 juillet 1993 dans la cause V. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 66 Abs. 4 SchKG; öffentliche Bekanntmachung; unbekannter Wohnort. Grundsatz von Treu und Glauben. 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die Angaben des Gläubigers zum Wohnort oder zu einer möglichen Zustelladresse des Schuldners zu überprüfen. Das Amt k...
  8. 119 III 133
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Dezember 1993 i.S. Betreibungsamt Zürich 2 (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 2 GebVSchKG. Nach dem Äquivalenzprinzip ist eine Gebühr von Fr. 6.-- für die Zustellung des Zahlungsbefehls durch den Betreibungsbeamten oder einen Angestellten des Amtes angemessen.
  9. 110 III 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. Februar 1984 i.S. Z. & Co. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG). Der Anspruch auf Vorausverwertung von Pfändern ist auch im Falle der Betreibung auf Konkurs mit Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl geltend zu machen.
  10. 99 III 4
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    2. Entscheid vom 24. September 1973 i.S. Ch.
    Regeste [D, F, I] Betreibungsfähigkeit. Betreibungsfähig ist nur, wer nach Massgabe des Zivilrechts handlungsfähig ist. Das Betreibungsbegehren eines Urteilsunfähigen darf der Betreibungsbeamte zurückweisen (Erw. 3).

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