Eurospider Suche: atf://116-IA-285
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576 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://116-IA-285
  1. 116 Ia 285
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 27. Juni 1990 i.S. Initiativkommitee für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweise der Ortsnamen der Gemeinde Buttisholz gegen Regierungsrat des Kantons Luzern (staatsrechtliche Bes...
    Regeste [D, F, I] Gemeindeautonomie. 1. Allgemeine Grundsätze; die Gemeinden dürfen Aufgaben dann übernehmen, wenn lokale Interessen berührt sind und die Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde möglich und sinnvoll ist (E. 3a). 2. Die Regelung der Schreibweise von Ortsnamen...
  2. 123 III 395
    Relevanz
    61. Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. August 1997 i.S. Betriebsaktiengesellschaft Vereinsdruckerei Bern gegen Einwohnergemeinde der Stadt Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 UWG. Wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation einer öffentlichrechtlichen Körperschaft. Die Auslegung eines Konzessionsvertrags, der auf kantonalem öffentlichem Recht beruht, kann das Bundesgericht im Berufungsverfahren nicht überprüfen (E....
  3. 83 I 27
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    6. Urteil der II. Zivilabteilung vom 28. Februar 1957 i.S. Husy gegen Solothurn, Regierungsrat.
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid über ein Wiedererwägungsgesuch. Zivilstandsregister, Eintragung des Familiennamens. Vereinheitlichung der Schreibweise durch die Aufsichtsbehörde? Auf offenbarem Versehen oder Irrtum beruhender Fehler?
  4. 112 II 64
    Relevanz
    12. Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. März 1986 i.S. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement gegen Ronca sowie Handelsregisteramt und Regierungsrat des Kantons Nidwalden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 40 HRegV. Eintragung von Personalangaben im Handelsregister. 1. Art. 5 HRegV und Art. 103 lit. b OG. Beschwerdelegitimation des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (E. 1). 2. Die Schreibweise des Vornamens, der gemäss Art. 40 HRegV aus...
  5. 117 II 321
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    58. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 2. Juli 1991 i.S. Valser Mineralquellen AG gegen Passugger Heilquellen AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Markenschutz. 1. Über allgemein bekannte Tatsachen muss nicht Beweis geführt werden (E. 2). 2. Voraussetzungen der Schutzfähigkeit von Marken, die aus Ortsbezeichnungen gebildet werden, insbesondere für Produkte, deren Qualität massgeblich von der Boden...
  6. 81 II 249
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    43. Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Mai 1955 i. S. Vontobel gegen Gemeinderat Grüningen.
    Regeste [D, F, I] Klage auf Berichtigung der Eintragung des Familiennamens. Art. 45 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 29 ZGB. 1. Bei bestrittenem Begehren liegt eine Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne von Art. 44 OG vor (Erw. 2). 2. Anforderungen an den Berufungsantrag nach Ar...
  7. 110 II 324
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    65. Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. November 1984 i.S. Margit Széchényi gegen Direktion des Innern des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 ZStV. Fremdsprachige Familiennamen sind mit den Akzenten in das Familienregister einzutragen, wenn die Akzente auch im Schriftbild schweizerischer Amtssprachen erscheinen.
  8. 119 II 401
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    81. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 8 juillet 1993 dans la cause époux X. contre canton de Neuchâtel (Département de justice) (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Schreibweise eines Vornamens (Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV). Unzulässigkeit der Schreibweise Djonatan für Jonathan: Weil rein phonetisch, ist sie absurd und verletzt daher die Interessen des Kindes.
  9. 106 II 103
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    19. Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. August 1980 i.S. Temelkova gegen Direktion des Innern des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Eintragung des Namens in die Zivilstandsregister. Bei der Eintragung ausländischer Familiennamen in die schweizerischen Zivilstandsregister können die den Regeln einer fremden Sprache folgenden Abwandlungen des Familiennamens nach dem Geschlecht des Nam...
  10. 116 II 76
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    12. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. März 1990 i.S. Patricia Overgoor Schwarz und Mitbet. gegen Handelsregisteramt und Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 947 Abs. 3 OR. Der Familienname einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin mit einem Doppelnamen gemäss Art. 160 Abs. 2 ZGB kann nur ihr voller Doppelname sein (E. 2).

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