Eurospider Suche: atf://113-III-104
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388 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://113-III-104
  1. 101 III 78
    Relevanz
    18. Entscheid vom 26. Mai 1975 i.S. Bank of America N.T. & S.A. und Mitbeteiligte
    Regeste [D, F, I] Art. 110 SchKG; Anwendung auf die Arrestbetreibung. Ein Arrestgläubiger, der einen bereits gepfändeten Gegenstand mit Arrest belegen lässt, ist zur Teilnahme an der Pfändung berechtigt, sofern er innert der 30tägigen Frist von Art. 110 Abs. 1 SchKG das ...
  2. 95 I 414
    Relevanz
    60. Urteil vom 8. Oktober 1969 i.S. Schachtler gegen Obergericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege für die Klage aufgrund von Art. 271 Ziff. 5 SchKG. Die unentgeltliche Rechtspflege darf dem Kläger nicht verweigert werden, wenn die Betreibung, in welcher der provisorische Verlustschein ausgestellt wurde, im Ze...
  3. 80 III 86
    Relevanz
    17. Entscheid vom 22. Juni 1954 i. S. Plattner.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug bei gattungsmässiger Umschreibung der Gegenstände im Arrestbefehl ( Depots und Guthaben ). Erweist es sich im Laufe der Arrestbetreibung, dass keine zur angegebenen Gattung gehörenden Gegenstände vorhanden sind, so ist der Arrest als erfol...
  4. 120 III 75
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 26. August 1994 i.S. A. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestierung einer Freizügigkeitsleistung (Art. 275 SchKG, Art. 92 Ziff. 13 SchKG). Sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung gegeben sind, wird diese pfändbar und damit auch arrestierbar (E. 1a). Zeitpunkt des Arrestvollz...
  5. 119 III 93
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. August 1993 i.S. X. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Provisorische Anschlusspfändung (Art. 281 Abs. 1 SchKG). Hat der Arrestgläubiger innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der provisorischen Rechtsöffnung kein Fortsetzungsbegehren gestellt und werden die Arrestgegenstände in der Folge für einen andern Gläubi...
  6. 90 III 49
    Relevanz
    11. Entscheid vom 12. Juni 1964 i.S. Holmes.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Das beauftragte Amt darf keine andern als die im Arrestbefehl angeführten oder sich aus ihm ergebenden Gegenstände arrestieren. Geschieht es dennoch, so ist der Arrest insoweit als nichtig zu erachten und, auch wenn nicht binnen der Frist...
  7. 130 III 579
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Tessin und Gemeinde Muralto (Beschwerde) 7B.57/2004 vom 19. Juli 2004
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 275 SchKG). Fehlt im Arrestbefehl die Angabe des Namens von Dritten, denen Vermögenswerte des Arrestschuldners lediglich formell gehören sollen, ist der Arrestbefehl insoweit nicht durchführbar (E. 2.1-2.2.2). Das Betreibungsamt darf...
  8. 90 III 36
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    9. Entscheid vom 1. Juli 1964 i.S. Monney
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 68 Abs. 2 SchKG betrifft nur die Art der Anrechnung des einem einzelnen Gläubiger zufliessenden Betrages. Für die Verteilung des Verwertungsergebnisses unter mehrere beteiligte Gläubiger sind die Artikel 144 ff. SchKG massgebend. Der Reinerlös i...
  9. 99 III 18
    Relevanz
    5. Entscheid vom 10. August 1973 i.S. Diskont- und Handelsbank AG.
    Regeste [D, F, I] Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons können nur am Orte ihrer Lage arrest...
  10. 108 III 119
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. August 1982 i.S. Palm Shipping Inc. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 2 ZGB. Aus einem wegen Rechtsmissbrauch aufgehobenen Arrest darf auch ein Drittgläubiger keinen Nutzen ziehen. Hat er vom Rechtsmissbrauch Kenntnis, darf er nicht die aus dem aufgehobenen Arrest stammenden und noch beim Betreibungsam...

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