Eurospider Suche: atf://112-IA-97
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883 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://112-IA-97
  1. 102 III 138
    Relevanz 11%
    25. Auszug aus dem Entscheid vom 29. September 1976 i.S. A.
    Regeste [D, F, I] Art. 17, 92 und 283 SchKG. Befugnis des unter Verwaltungsbeiratschaft stehenden Schuldners, wegen angeblicher Verletzung von Art. 92 SchKG (Retention unpfändbarer Gegenstände) selbständig Beschwerde zu führen; Fristenlauf.
  2. 137 III 531
    Relevanz 11%
    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. und Y. gegen Vormundschaftsbehörde Winterthur (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_582/2011 vom 3. November 2011
    Regeste [D, F, I] Beistandschaft; Wechsel des Beistands; Frist für die Erhebung des Rechtsmittels gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde in Vormundschaftssachen; zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde betreff...
  3. 102 II 154
    Relevanz 11%
    25. Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Juli 1976 i.S. Signer gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 68 Abs. 1 lit. a OG; bundesrechtliche Anforderungen an das kantonale Verfahrensrecht. Die Kantone dürfen die Beurteilung von Zivilrechtsstreitigkeiten nur unter der Voraussetzung einer Verwaltungsbehörde übertragen, dass sie hiefür ein Zweiparteien...
  4. 112 Ia 7
    Relevanz 11%
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Januar 1986 i.S. M. gegen Regierungsrat des Kantons St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Pflichten des Vormundes (Art. 405 ff. ZGB); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). Von einem als Juristen ausgebildeten Vormund kann nicht erwartet werden, dass er über die Wahrung der persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Mündels hinau...
  5. 97 II 302
    Relevanz 11%
    41. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Dezember 1971 i.S. G. gegen Vormundschaftsbehörde R.
    Regeste [D, F, I] Vormundschaft/Beiratschaft (Art. 369/395 ZGB). Bedarf eine geistesschwache Person dauernd der Überwachung und der persönlichen Fürsorge, so genügt eine Beiratschaft im Sinne von Art. 395 ZGB nicht; in einem solchen Falle kommt nur die Vormundschaft in F...
  6. 88 II 405
    Relevanz 11%
    57. Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. November 1962 i.S. Bezirksrat Zürich gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB. Langjähriges gewohnheitsmässiges Delinquieren stellt lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB dar. Sind Grund und Voraussetzungen zu daheriger Bevormundung gegeben, so wird diese durch bereits bestehende stra...
  7. 126 III 415
    Relevanz 11%
    72. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Juli 2000 i.S. H. gegen Obergericht des Kantons Luzern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Begründung eines neuen Wohnsitzes nach Errichtung einer Beistandschaft; örtliche Zuständigkeit für die Entmündigung des Verbeiständeten. Begründet eine Person einen neuen Wohnsitz, nachdem über sie eine Beistandschaft errichtet worden ist, so kann sie, ...
  8. 102 II 190
    Relevanz 11%
    28. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. Oktober 1976 i.S. R. S. gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 372 ZGB. Das Entmündigungsbegehren kann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn die Entmündigung bereits ausgesprochen worden ist.
  9. 82 II 362
    Relevanz 11%
    49. Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. September 1956 i.S. Eheleute Salzmann gegen Amtsvormundschaft Horgen und Gemeinderat Thalwil.
    Regeste [D, F, I] Berufung. Gegen einen Entscheid über die Ermächtigung zur Adoption im Sinne von Art. 267 ZGB ist die Berufung an das Bundesgericht nicht zulässig, selbst wenn die Adoption zur Folge hat, dass die Eltern des Kindes die elterliche Gewalt verlieren.
  10. 80 II 197
    Relevanz 11%
    33. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. September 1954 i. S. S. gegen Waisenamt Schwanden.
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsbeistandschaft gemäss Art. 393 Ziff. 2 ZGB. Voraussetzungen ihrer Errichtung. Abgrenzung ihres Anwendungsgebiets gegenüber demjenigen der Beiratschaft (Art. 395 ZGB).

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