Eurospider Suche: atf://111-IB-209
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343 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://111-IB-209
  1. 111 Ib 201
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 27. September 1985 i.S. Y. gegen Kantonales Steueramt Nidwalden und Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 106 ff. WStB/BdBSt; kantonale Prozessvorschriften im Wehrsteuerbeschwerdeverfahren. 1. Das Verfahren vor den kantonalen Veranlagungs- und Rekursbehörden wird im Wehrsteuerbeschluss nicht abschliessend geregelt. Die Kantone dürfen ergänzende Verfahr...
  2. 88 I 297
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil vom 7. Dezember 1962 i.S. X. und Mitbetelligte gegen Steuerrekurskommisslon des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Beruht der bei der Veräusserung von Vermögensstücken (Aktien einer Immobiliengesellschaft) erzielte Gewinn auf Erwerbstätigkeit, so wird er auch dann als Einkommen erfasst, wenn er nicht im Betriebe eines zur kaufmännischen Buchführung verpf...
  3. 90 I 258
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil vom 17. September 1964 i.S. Furrer gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (Fassung vom 15. Juli 1931). 1. Ertrag beweglichen Vermögens (Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB): Rückständige Anleihenszinsen, die der deutsche Schuldner dem schweizerischen Gläubiger auf Grund des London...
  4. 80 I 39
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    8. Urteil vom 26. Februar 1954 i.S. S. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Vorteil, den der Aktionär von der Aktiengesellschaft durch Gratiserhöhung des Nennwerts der Aktien erhält, unterliegt der Steuer vom Einkommen.
  5. 86 I 42
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    9. Urteil vom 1. April 1960 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Anteil des Aktionärs am Überschuss aus der Teilliquidation einer amerikanischen Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen (Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB). Berechnung des Überschusses.
  6. 108 Ib 227
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    42. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 29. Januar 1982 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Schwyz gegen Giarritta und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 WStB; Besteuerung von Eigenleistungen. Der unselbständigerwerbende Maurer, der in seiner Freizeit ein Haus für den Eigengebrauch teilweise selber erstellt, erzielt keine Einkommen aus Erwerbstätigkeit i.S. von Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB; der dur...
  7. 82 I 112
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    16. Urteil vom 29. Juni 1956 i.S. Frau L. gegen Rekurskommission des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Bemessung des steuerbaren Liquidationsgewinns bei Veräusserung eines buchführungspflichtigen Unternehmens, das der Verkäufer infolge Todes des Ehegatten auf Rechnung der güter- und erbrechtlichen Ansprüche zum bisherigen Buchwert übernommen ...
  8. 104 Ib 164
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    28. Urteil vom 27. Oktober 1978 i.S. A. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB). 1. Besteuerung von Gewinnen, die beim Verkauf von Liegenschaften erzielt werden. Jede Tätigkeit, in deren Folge Grundstückgewinne erzielt werden, begründet die Steuerpflicht, so...
  9. 107 Ib 208
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    38. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 5. Juni 1981 i.S. H. gegen Wehrsteuerrekurskommission des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB; steuerrechtliche Behandlung von Marchzinsen. Der Erwerber von Obligationen ist für den gesamten Zinsertrag der Obligationen ohne Abzug steuerpflichtig, auch wenn er bei deren Erwerb dem Veräusserer Marchzinsen für aufgelaufen...
  10. 94 I 375
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    52. Urteil vom 28. Juni 1968 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen G. und Rekurskommission des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Änderung des Einkommens infolge teilweiser Umwandlung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft. Bemessungszeitraum (Art. 42 und 96 WStB).

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