Eurospider Suche: atf://108-III-105
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198 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://108-III-105
  1. 80 III 91
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    18. Sentenza 2 luglio 1954 nella causa SA Mulino Angelo Rezzonico.
    Regeste [D, F, I] Es kann nicht in einem und demselben Arrestverfahren gegen mehrere Schuldner vorgegangen werden; der Gläubiger muss gegen jeden einzelnen Schuldner einen Arrestbefehl erlangen. Ein Arrestbefehl, der beide Ehegatten als Schuldner bezeichnet, ist daher ni...
  2. 99 III 18
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    5. Entscheid vom 10. August 1973 i.S. Diskont- und Handelsbank AG.
    Regeste [D, F, I] Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons können nur am Orte ihrer Lage arrest...
  3. 142 III 348
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    44. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft gegen A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_652/2015 vom 13. Mai 2016
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten. Belegenheit von Patenten, wenn der Inhaber und Arrestschuldner Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein hat (E. 3.2). Das Patent kann nach Ablauf der Schutz...
  4. 110 IV 118
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    37. Estratto della sentenza della Camera d'accusa del 6 agosto 1984 nella causa P. e P. S.A. c. Ufficio federale di polizia (reclamo)
    Regeste [D, F, I] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Gesuch um Aufhebung einer Sicherstellungsverfügung; Art. 45, 47 Abs. 3, 34 IRSG. Das Rechtshilfegesetz sieht in bezug auf die Sicherstellung von Gegenständen, anders als hinsichtlich der Auslieferungshaft (Art....
  5. 117 Ia 504
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    76. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 18 novembre 1991 dans la cause B. of N.S. contre C. SA (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 271 ff. SchKG und Art. 88 OG; Legitimation zur Beschwerde gegen einen Arrestbefehl. Der Drittgläubiger, der einen persönlichen Anspruch auf Errichtung eines Pfandrechts geltend macht, ist nicht zur Beschwerde gegen einen Arrestbefehl legitimiert, d...
  6. 108 III 3
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    2. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. März 1982 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden, wenn ihm eine Arresturkunde zuzust...
  7. 120 III 49
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    17. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. April 1994 i.S. S. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn an mehreren Orten für die gleiche Forderung ein Arrest vollzogen wird und dadurch mehr Vermögenswerte blockiert werden, als zur Erfüllung der Forderung nötig sind. Drittanspr...
  8. 111 III 21
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    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 14. März 1985 i.S. Actimon SA (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung des Drittanspruchs auf verarrestierte Vermögensgegenstände. Der Dritte, der mit der Anmeldung seiner Eigentumsansprache auf verarrestierte Gegenstände ohne beachtlichen Grund längere Zeit zuwartet, obwohl ihm bewusst sein muss, dass er damit d...
  9. 106 III 8
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    3. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. Mai 1980 i.S. Y. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Betreibung gegen einen Minderjährigen. Eine Betreibung, die freies Kindesvermögen im Sinne von Art. 323 Abs. 1 ZGB betrifft, ist ausschliesslich gegen den Minderjährigen anzuheben und durchzuführen. Der Inhaber der elterlichen Gewalt ist in einem solche...
  10. 110 III 97
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    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. November 1984 i.S. Raiffeisenbank Altach gegen Roterrag Etablissement (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG. Die Arrestprosequierungsklage muss die Forderung betreffen, für welche der Arrest bewilligt worden ist. Das Bundesrecht ermächtigt den Gläubiger nicht, mit dieser Klage auch andere Forderungen geltend zu machen.

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz