Eurospider Suche: atf://108-III-105
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
198 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://108-III-105
  1. 107 III 29
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. April 1981 i.S. C. Bank gegen D. AG (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Arrestbewilligungsverfahren. Nach der abschliessenden bundesrechtlichen Regelung wird der Arrestschuldner im Arrestbewilligungsverfahren nicht angehört.
  2. 90 III 49
    Relevanz
    11. Entscheid vom 12. Juni 1964 i.S. Holmes.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Das beauftragte Amt darf keine andern als die im Arrestbefehl angeführten oder sich aus ihm ergebenden Gegenstände arrestieren. Geschieht es dennoch, so ist der Arrest insoweit als nichtig zu erachten und, auch wenn nicht binnen der Frist...
  3. 96 III 107
    Relevanz
    19. Entscheid vom 22. Dezember 1970 i.S. Schweizerische Bankgesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. 1. Beschwerdelegitimation Dritter (Erw. 1). 2. Zulässigkeit, Arrest auf Sachen und Guthaben zu legen, die dem Schuldner gehören, dem Namen nach aber Dritten zustehen (Erw. 2 und 3). 3. Anforderungen an die Spezifikation der Gegenstände im...
  4. 85 III 98
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  5. 86 III 130
    Relevanz
    31. Entscheid vom 8. Dezember 1960 i.S. Haskel.
    Regeste [D, F, I] Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG. Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist d...
  6. 97 I 680
    Relevanz
    98. Auszug aus dem Urteil vom 13. Oktober 1971 i.S. Caspar und Hoffmann gegen Jäggi und Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern.
    Regeste [D, F, I] Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG. Die Bewilligung des Arrests (Arrestbefehl, Art. 272 SchKG) ist ein Endentscheid im Sinne des Art. 87 OG (Erw. 2). Ein kantonales Rechtsmittel, vor dessen Durchführung die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Ar...
  7. 119 Ib 429
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. Dezember 1993 i.S. H. gegen Kanton Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Direkte Bundessteuer. Eröffnung einer Sicherstellungsverfügung bei Wohnsitz im Ausland (Art. 118 BdBSt und Art. 36 VwVG). Wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann ihm eine Sicherstellungsverfügung nach Art. 118 BdBSt durch Publikat...
  8. 91 III 27
    Relevanz
    6. Entscheid vom 18. März 1965 i.S. von Tobel.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung des Arrestbefehls. Art. 279 Abs. 1 SchKG. Von Bundes wegen ist gegen die Verweigerung eines Arrestgesuches kein Rechtsmittel gegeben; es steht aber den Kantonen frei, für diesen Fall Rechtsmittel einzuräumen.
  9. 88 III 50
    Relevanz
    9. Entscheid vom 28. Mai 1962 i.S. Giannetta.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufsgeräten (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Tonübertragungs- und -modulationsgeräte des Leiters einer Musikkapelle. Übt dieser einen Beruf aus, oder betreibt er ein Unternehmen? Ist die Verwendung der fraglichen Geräte unwirtschaftlich?
  10. 105 III 18
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. März 1979 i.S. Dr. M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Ein rechtsmissbräuchlich erwirkter Arrest darf vom Betreibungsamt nicht vollzogen werden.

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.