Eurospider Suche: atf://108-II-321
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  1. 107 II 260
    Relevanz
    39. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour civile du 19 mai 1981 dans la cause Reverdin contre Menache (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung des Mietzinses (Art. 19 BMM). Es sind nur diejenigen Änderungen der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen, die seit der letzten Mietzinsfestsetzung eingetreten sind (E. 2). Sofern es an einer Vereinbarung zwischen den Parteien fehlt, trit...
  2. 111 II 201
    Relevanz
    42. Arrêt de la Ire Cour civile du 6 août 1985 dans la cause hoirs B. contre V. et consorts (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 19 BMM. Mietzinsherabsetzung; Möglichkeit des Vermieters, verrechnungsweise Erhöhungsgründe geltend zu machen; Inkrafttreten der Änderung. 1. Ohne ausdrücklichen Vorbehalt bei der letztmals erfolgten Mietzinserhöhung kann der Vermieter sich später,...
  3. 116 II 719
    Relevanz
    125. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. November 1990 i.S. Eheleute A. E. und B. E. gegen Z. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 3 BMM; Rückzug der Anfechtung durch den Mieter. Der Rückzug des Begehrens auf Anfechtung der Mietzinserhöhung durch den Mieter ist keine Einigung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 BMM. Eine Kündigungssperre wird wohl durch die Anerkennung des Anf...
  4. 112 II 69
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. Februar 1986 i.S. Marlis Geiser gegen Geiser AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Ist der Vermieter ein Mietverhältnis auf mindestens fünf Jahre fest eingegangen, der Mieter jedoch frei, vorher zu kündigen, kann jener während der Mindestdauer der Vereinbarung den Mietzins nicht erhöhen (Art. 18 Abs. 1 BMM). Der Mieter indessen kann a...
  5. 114 II 339
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    62. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 29. November 1988 i.S. D. gegen W. und Obergericht des Kantons Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 267 OR i.V.m. Art. 12 BMM. Unterschiedliche Kündigungsfristen. Es ist zulässig, für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen zu vereinbaren, sofern Art. 267 OR nicht verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Vertragspartei ...
  6. 108 II 470
    Relevanz
    88. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 9. November 1982 i.S. Jaeggi gegen Heck (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Basler Mietvertrag ; Bedeutung und Zulässigkeit der Klausel, wonach die Parteien bei Mietverträgen mit fester Dauer Mietzinsanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verlangen können (Art. 9, 11, 14 und 15 BMM; Art. 6, 9 und 11 VMM). 1. Bei de...
  7. 103 II 267
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    44. Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. Dezember 1977 i.S. X. & Y. gegen Z. AG.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung indexgebundener Mietzinse. 1. Art. 48 Abs. 1 OG. Wann ist ein Entscheid, mit dem wegen Nichtanwendbarkeit des BMM auf eine Klage nicht eingetreten wird, ein Endentscheid im Sinne dieser Bestimmung (E. 1a)? 2. VMM. Intertemporales Recht (E. 2)...
  8. 99 II 297
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    40. Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. Dezember 1973 i.S. Mergell AG gegen Ulrich.
    Regeste [D, F, I] Prozessrecht. Bundesbeschluss vom 30. Juni 1972 über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM). Art. 57 Abs. 5 OG. Ausnahmsweise Beurteilung der Berufung vor einer in der gleichen Sache eingereichten staatsrechtlichen Beschwerde (Erw. 1). Art. 17 ...
  9. 109 II 55
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    15. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Mai 1983 i.S. Moeri gegen Burri (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 und 11 BMM. Abrede über die Anpassung des Mietzinses bei Steigen des Hypothekarzinsfusses. 1. Zulässigkeit eines Begehrens auf Feststellung, dass eine solche Abrede nicht gegen Vorschriften des BMM verstösst (E. 2a). 2. Umstände, unter denen die ...
  10. 106 II 166
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    32. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 29. Juli 1980 i.S. Transplan AG gegen Jürg Elmiger (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 18 BMM. Die Begründungspflicht gemäss Art. 18 Abs. 1 BMM ist Teil der Willenserklärung auf Mietzinserhöhung, und der Vermieter muss sie so gegen sich gelten lassen, wie der Mieter sie in guten Treuen verstehen kann.

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