Eurospider Suche: atf://107-III-78
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232 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://107-III-78
  1. 86 III 53
    Relevanz
    16. Entscheid vom 23. August 1960 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. ...
  2. 86 III 57
    Relevanz
    17. Entscheid vom 24. Februar 1960 i.S. Peyer.
    Regeste [D, F, I] 1. Auch wer im kantonalen Verfahren die Gelegenheit, sich der Beschwerde zu widersetzen, nicht benutzt hat, ist zur Weiterziehung des die Beschwerde gutheissenden Entscheides befugt. Der nun erst gestellte Antrag auf Ablehnung der vom Beschwerdeführer v...
  3. 90 III 33
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    8. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Juni 1964 i.S. Schumacher
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Berechnung der pfändbaren Quote. Art. 93 SchKG. Bei der Feststellung des pfändbaren Lohnbetrages ist auf den Lohn abzustellen, den der Schuldner wirklich ausbezahlt erhält. Von der Arbeitgeberin ohne Zutun des Schuldners abgezogene pauscha...
  4. 83 III 17
    Relevanz
    5. Entscheid vom 28. Februar 1957 i.S. Kamer.
    Regeste [D, F, I] Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG)
  5. 98 III 12
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    2. Bescheid vom 7. September 1972 an die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Höchstdauer. Künftiger Lohn kann in einem bestimmten Betreibungsverfahren höchstens für ein Jahr seit dem Pfändungsvollzug gepfändet werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Im Falle der Teilnahme mehrerer Gläubiger (Art. 1...
  6. 85 III 67
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    16. Auszug aus dem Entscheid vom 15. Juni 1959 i.S. Ammann.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Gesundheitspflege als Element des Notbedarfs. Zu berücksichtigen ist auch ein während der Lohnpfändungsdauer entstehender ausserordentlicher Bedarf (z.B. Zahnbehandlung).
  7. 106 III 18
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    5. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Januar 1980 i.S. Gemeinde F. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche (Art. 93 SchKG). Dem Gemeinwesen, das sich den Unterhaltsanspruch gestützt auf Art. 289 Abs. 2 ZGB hat abtreten lassen, kann der Pflichtige das Existenzminimum ohne Einschränkung entgegenhalten. Nur der Unterhaltsber...
  8. 107 III 15
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    5. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Januar 1981 i.S. G. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung in der Sondergutsbetreibung gegen die Ehefrau. Wird der Lohn der Ehefrau gepfändet, so ist der von der Schuldnerin zu leistende Beitrag an die ehelichen Lasten der Pfändung entzogen. Der unpfändbare Betrag entspricht in der Regel dem Notbed...
  9. 130 III 672
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    89. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurs-kammer i.S. X. gegen Obergericht des Kantons Zürich, II. Zi-vilkammer, als obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (Beschwerde) 7B.86/2004 vom 19. August 2004
    Regeste [D, F, I] Verteilung (Art. 144 SchKG); Wirkung der paulianischen Anfechtung (Art. 285 ff. SchKG). Für die Frage, ob und inwieweit jemand an der Verteilung teilnimmt, ist alleine die betreibungsrechtliche Situation im Zeitpunkt der Verteilung massgebend (E. 3.1). ...
  10. 105 III 60
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    14. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 13. September 1979 i.S. F. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verlustschein (Art. 115 Abs. 1 SchKG). Die von einem örtlich unzuständigen Betreibungsamt ausgestellte, als Verlustschein dienende leere Pfändungsurkunde ist nicht nichtig.

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