Eurospider Suche: atf://106-IV-211
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748 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-IV-211
  1. 108 IV 202
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 17. September 1982 i.S. R. gegen Bundesamt für Energiewirtschaft (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 99 Abs. 1 VStrR; Anspruch auf Entschädigung für Nachteile aus materiell ungerechtfertigtem Strafbescheid. Die Entschädigungspflicht gemäss Art. 99 Abs. 1 VStrR gilt analog für nachteilige Folgen von Strafbescheiden nach Art. 62 VStrR (E. 2).
  2. 111 IV 41
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 26. Februar 1985 in Sachen Firma X. gegen Bundesamt für Aussenwirtschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 3 VStrR; kostspieliger Unterhalt. 1. Unter den Begriff des Unterhalts fallen auch allfällige Aufbewahrungs- und Lagerkosten. 2. Ob ein Unterhalt kostspielig im Sinne des Gesetzes ist, bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der beschla...
  3. 107 IV 155
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 20. August 1981 i.S. M. A.G. gegen Eidg. Steuerverwaltung
    Regeste [D, F, I] Art. 99 Abs. 1 VStrR; Anspruch auf Entschädigung für Nachteile aus materiell ungerechtfertigter Strafverfolgung. 1. Anspruch auf Entschädigung haben auch juristische Personen (Erw. 4). 2. Die Entschädigungspflicht setzt eine gewisse objektive Schwere de...
  4. 115 IV 156
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 13. Juni 1989 i.S. G. H. gegen Eidg. Steuerverwaltung
    Regeste [D, F, I] Art. 99 Abs. 1 VStrR; Entschädigung. Zu den entschädigungspflichtigen anderen Nachteilen im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die notwendigen Verteidigungskosten.
  5. 120 IV 164
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 3. Juni 1994 i.S. A. gegen Bundesamt für Kommunikation
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 1, Art. 47 VStrR. Beschlagnahme beim Inhaber. Für die Beschlagnahme von Gegenständen gemäss Art. 46 Abs. 1 VStrR beim Inhaber und geschäftsführenden Miteigentümer der Firma genügt es, dass gegen diesen eine Strafuntersuchung eröffnet wurde;...
  6. 110 IV 48
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 11. Mai 1984 i.S. I. AG gegen Bundesamt für Energiewirtschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 66 VStrR; Einziehungsverfahren. 1. Ein förmlicher Beschluss ist im Verwaltungsstrafrecht als Gültigkeitsvoraussetzung für die Eröffnung eines Einziehungsverfahrens nicht vorgesehen. 2. Die Einziehung von Vermögenswerten gemäss Art. 66 VStrR ist nic...
  7. 120 IV 242
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 11. Juli 1994 i.S. S. gegen Eidg. Zollverwaltung
    Regeste [D, F, I] Art. 36 VStrR. Akteneinsicht im Verwaltungsstrafverfahren. In Fällen mit sehr umfangreichen Akten kann die Gewährung der Akteneinsicht während der Strafuntersuchung auch gegenüber einem (praktizierenden) Anwalt mit der Auflage verbunden werden, diese be...
  8. 119 IV 326
    Relevanz
    61. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 29. November 1993 i.S. S. gegen Bundesamt für Kommunikation
    Regeste [D, F, I] Art. 26, Art. 45 ff. VStrR. Beschlagnahme von Modems. 1. Werden beschlagnahmte Papiere auf Einsprache hin versiegelt, liegt keine mit Beschwerde anfechtbare Zwangsmassnahme vor (E. 7b). 2. Die Anklagekammer hat nur zu prüfen, ob die Beschlagnahme als so...
  9. 116 IV 258
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 6. September 1990 i.S. A.P. gegen Bezirksanwaltschaft Zürich und Schweizerische Zollverwaltung, Oberzolldirektion
    Regeste [D, F, I] Art. 2 Abs. 2 StGB; Art. 52 WUStB; Goldeinfuhr. 1. Art. 2 Abs. 2 StGB ist auch im Verwaltungsstrafrecht anwendbar (E. 3). 2. Art. 52 WUStB ist eine Blankettstrafnorm (E. 4d). 3. Die gestützt auf Art. 54 WUStB erlassene Verordnung des Bundesrates über di...
  10. 108 IV 75
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 10. Mai 1982 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Y.
    Regeste [D, F, I] Art. 50 Abs. 1 VStrR. Durchsuchung von Papieren. Es ist unvermeidlich, dass diese Zwangsmassnahme auch Schriften betrifft, die für die Untersuchung bedeutungslos sind.

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