Eurospider Suche: atf://106-II-287
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40 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-II-287
  1. 116 V 328
    Relevanz 11%
    51. Arrêt du 14 décembre 1990 dans la cause Office fédéral des assurances sociales contre B. et Tribunal cantonal jurassien
    Regeste [D, F, I] Art. 3 Abs. 3 lit. a und lit. c ELG: Verwandtenunterstützungen und Leistungen mit Fürsorgecharakter. - Zur Subsidiarität der Verwandtenunterstützungen nach Art. 328 ff. ZGB sowie der Fürsorgeleistungen im Verhältnis zu den Ergänzungsleistungen. - In cas...
  2. 112 II 479
    Relevanz 10%
    80. Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Oktober 1986 i.S. X. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Entmündigung; Art. 373 Abs. 1 ZGB. Das kantonale Verfahrensrecht darf den bundesrechtlichen Anspruch des Privaten auf Einleitung des Entmündigungsverfahrens gegen einen Verwandten im Sinne von Art. 328 ZGB und auf einen Sachentscheid der für die Entmünd...
  3. 134 I 65
    Relevanz 10%
    8. Sentenza della I Corte di diritto sociale nella causa C. contro Comune di X. nonché Tribunale amministrativo del Cantone dei Grigioni (ricorso in materia di diritto pubblico) 8C_92/2007 del 14 dicembre 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 12 BV; Art. 2 Abs. 2, Art. 289 Abs. 2, Art. 328 und 329 ZGB; Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG. Sozialhilfe an einen zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV berechtigten Vater, der freiwillig auf einen Teil seines Vermögens verzichtet hat, indem er dies...
  4. 101 II 21
    Relevanz 10%
    7. Arrêt de la IIe Cour civile du 27 février 1975 dans la cause Catherine et Solange Michellod contre François Michellod.
    Regeste [D, F, I] Art. 328 ZGB. Bei der Abklärung der Bedürftigkeit dürfen die im Betreibungsrecht aufgestellten Regeln über den Notbedarf herangezogen werden. Die auf diese Weise ermittelten Beträge stellen indessen ein Minimum dar. Es darf dabei nur das Einkommen berüc...
  5. 115 Ia 193
    Relevanz 10%
    35. Estratto della sentenza 10 ottobre 1989 della I Corte civile nella causa Z contro società anonima Y (ricorso di diritto pubblico)
    Regeste [D, F, I] Anspruch des Streitgenossen auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV, Art. 155 ff ZPO/TI). Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege steht jedem einzelnen Streitgenossen unabhängig von den Verhältnissen der anderen Streitgenossen zu.
  6. 82 III 110
    Relevanz 10%
    31. Entscheid vom 8. September 1956 i.S. Regli.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unt...
  7. 81 II 427
    Relevanz 10%
    65. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. November 1955 i S. Kläsi gegen Kläsi.
    Regeste [D, F, I] Verwandtenunterstützung. Umfang des Anspruchs (Art. 329 Abs. 1 ZGB).
  8. 97 V 108
    Relevanz 10%
    25. Auszug aus dem Urteil vom 16. Juni 1971 i.S. Ausgleichskasse der Migros-Betriebe gegen Nöthiger und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 AHVG und Art. 48 Abs. 2 AHVV. Der Anspruch auf Mutterwaisenrente bleibt nach Wiederverheiratung des Vaters nur erhalten, wenn dieser wegen des Todes der Mutter wirtschaftlich ausserstande ist, für den Unterhalt seiner Kinder vollumfänglic...
  9. 119 Ia 134
    Relevanz 10%
    18. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Juni 1993 i.S. A.P. gegen Verwaltungsgericht des Kanton Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Unentgeltliche Verbeiständung eines bevormundeten Minderjährigen; Verhältnis zwischen der elterlichen und der staatlichen Fürsorge- und Beistandspflicht (Art. 4 BV; 272 ff. ZGB; 285 ZGB). 1. Zur allgemeinen Fürsorgepflicht der Eltern gehört, dass sie ih...
  10. 82 III 19
    Relevanz 10%
    8. Entscheid vom 19. April 1956 i.S. Nussbaumer.
    Regeste [D, F, I] Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen?

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