Eurospider Suche: atf://102-IV-176
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35 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-IV-176
  1. 115 IV 42
    Relevanz 10%
    9. Urteil des Kassationshofes vom 9. März 1989 i.S. L. gegen Z. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB; üble Nachrede. Der im unmittelbaren Kontext mit einer Kritik der Wohnungsspekulation erhobene Vorwurf des Plagens von Asylbewerbern verletzt den durch Art. 173 StGB geschützten Persönlichkeitsbereich nicht (E. 1).
  2. 81 IV 236
    Relevanz 10%
    52. Urteil des Kassationshofes vom 25. November 1955 i. S. Bläsi gegen Jegge.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Wer vorwiegend darauf ausgeht, jemandem Übles vorzuwerfen, äussert sich weder zur Wahrung des öffentlichen Interesses noch sonstwie auf begründete Veranlassung hin und ist daher von den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 ausgeschloss...
  3. 122 IV 318
    Relevanz 10%
    49. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Oktober 1996 i.S. S. gegen D. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse, Wahrheitsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 StGB). Die in der Presse geäusserte Behauptung, jemand habe eine bestimmte strafbare Handlung begangen, kann unter Umständen als wahr bewiesen werden durch ein im Zeitpunkt der Äusserung ...
  4. 122 IV 311
    Relevanz 10%
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Oktober 1996 i.S. S. gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse, Entlastungsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB); zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB); Unschuldsvermutung (Art. 6 Ziff. 2 EMRK). Die Zulassung zum Entlastungsbeweis bestimmt sich allein nach Art. 173 Ziff....
  5. 121 IV 76
    Relevanz 10%
    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Februar 1995 i.S. Mariette X. gegen Y. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP, Art. 173 ff. StGB. Legitimation der Geschädigten zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde bei Delikten gegen die Ehre. Die durch eine behauptete Ehrverletzung Geschädigte ist zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein f...
  6. 109 IV 36
    Relevanz 10%
    10. Estratto della sentenza del 28 gennaio 1983 della Corte di cassazione nella causa X. c. Procura pubblica della giurisdizione sottocenerina (ricorso per cassazione)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 StGB; Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. Wurde gegenüber dem Verletzten der Vorwurf erhoben, eine strafbare Handlung begangen zu haben, oder ein entsprechender Verdacht geäussert, ist der Täter unter Vorbehalt von Art. 173 Ziff. 3 StGB auc...
  7. 81 IV 281
    Relevanz 10%
    61. Urteil des Kassationshofes vom 23. September 1955 i. S. Sidler gegen Litschgi.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. a) Wer sich auf begründete Veranlassung hin äussert, ist zu den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 auch dann zuzulassen, wenn sich die Äusserung auf das Privatleben bezieht (Erw. 5). b) Begründete Veranlassung (Erw. 4). c) Privatlebe...
  8. 82 IV 91
    Relevanz 10%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. April 1956 i.S. Girvan c. P.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. 1. Ohne begründete Veranlassung - vorwiegend in der Absicht..., jemandem Übles vorzuwerfen ; Verhältnis dieser beiden Voraussetzungen für den Ausschluss des Wahrheits- und Entlastungsbeweises zueinander (Erw. 2; Änderung der Recht...
  9. 125 IV 298
    Relevanz 10%
    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Novembre 1999 i.S. Walther Hofer gegen Nachkommen des Wilhelm Frick (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB und Art. 397 StGB, Art. 273 Abs. 1 lit. b BStP und Art. 277bis Abs. 1 BStP; üble Nachrede gegen einen Verstorbenen, Wiederaufnahme des Verfahrens, verbindliche tatsächliche Feststellung der kantonalen Behörde. Schuldspruch wegen einer ehre...
  10. 85 IV 182
    Relevanz 10%
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i. S. Bossi gegen Iklé und Müller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB, üble Nachrede. Auch wer sich in Wahrung berechtigter Interessen äussert, entgeht der Strafe nur, wenn er beweist, dass die Ausserung wahr ist oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.

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