98 II 8
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Im Falle einer Berufung, mit der nur die Gutheissung der einen von zwei Scheidungsklagen verlangt wird, kann das Bundesgericht mangels einer entsprechenden Berufung nicht prüfen, ob die andere Klage zu Recht oder zu Unrecht gutgeheissen wurde.