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Regeste

Art. 12 bis al. ler LAMA.
La loi n'impose aux caisses-maladie l'obligation d'accorder une indemnité journaličre qu'en cas d'incapacité totale de travail; elle ne les oblige pas ŕ le faire en cas d'incapacité partielle. - Remarque "de lege ferenda".

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