88 IV 56
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 42 Ziff. 1 StGB.
Bei der zahlenmässigen Feststellung der verbüssten Vorstrafen sind Zusatzstrafen den Grundstrafen zuzurechnen und fallen daher nicht selbständig in Betracht.
Drei verbüsste Freiheitsstrafen sind nicht zahlreiche im Sinne des Gesetzes.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 42 Ziff. 1 StGB