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Regeste

Eigentumsgarantie, öffentliches Interesse, zukünftige Bedürfnisse einer Gemeinde, Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts.
1. Wenn die Frage, ob ein Quartierplan im öffentlichen Interesse liege, von den zukünftigen Bedürfnissen der Gemeinde abhängt, handelt es sich zur Hauptsache um eine Rechtsfrage, die vom Bundesgericht frei überprüft werden kann.
2. Eine kleine Vorortgemeinde oder eine städtische Gemeinde kann in Anwendung ihrer hoheitlichen Befugnisse sich Land für zukünftige Bedürfnisse sichern, sofern sie diejenigen Bedürfnisse, die im Hinblick auf die Entwicklung der Ortschaft vernünftigerweise vorauszusehen sind, in Betracht zieht und sofern sie soweit immer möglich zum voraus im einzelnen festlegt, für welchen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck die betroffenen Grundstücke bestimmt sind. Prüfung eines Einzelfalls, wo diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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