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Regeste

Raumplanung; Ausnahmebewilligung.
1. Art. 22 RPG; Bewilligungspflicht für eine Beton-Aufbereitungsanlage.
Zu den nach Art. 22 RPG bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen gehört auch eine nicht fest im Boden verankerte Beton-Aufbereitunganlage, wenn sie jeweils über längere Zeit am selben Ort aufgestellt ist (E. 2).
2. Art. 24 Abs. 2 RPG; Wiederaufbau.
Bei einem Wiederaufbau muss nach Art. 24 Abs. 2 RPG die neue Baute dem alten Bauwerk in Grösse und Nutzungsart ungefähr entsprechen. Sie darf deshalb höchstens eine teilweise Änderung miteinschliessen, wobei die Identität der Bauten in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben muss (E. 3).

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referenza

Articolo: Art. 22 RPG, Art. 24 Abs. 2 RPG