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Regesto

Art. 28 DPA, 30 OG, 52 cpv. 2 PA.
Un reclamo non firmato, indirizzato alla Camera d'accusa del Tribunale federale, non č ammissibile.
Non č pertanto il caso di impartire al reclamante un termine supplementare per ovviare al vizio.

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Referenzen

Artikel: Art. 28 DPA