Eurospider Suche: aza://31-10-2005-6S-292-2005
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101 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://31-10-2005-6S-292-2005
  1. 101 IV 1
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    1. Urteil des Kassationshofes vom 7. Mai 1975 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 22 StGB, vollendeter Versuch. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ist auf die sog. Erfolgsdelikte im technischen Sinn beschränkt, weil nur bei ihnen der Erfolg nicht ohne weiteres schon mit der Vollendung der strafbaren Tätigkeit gegeben ist (Er...
  2. 98 IV 97
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    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. Juni 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen Schmidli, Wanner und Valentin.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 187 Abs. 2 StGB. Die Gewaltanwendung des Täters muss die Widerstandskräfte der Frau in einem solchen Masse lahmlegen, dass irgendwelche Bewegungen, zu denen das Opfer noch fähig ist, das Vorhaben des Angreifers weder zu vereiteln noch zu beeintr...
  3. 80 IV 171
    Relevanz
    35. Urteil des Kassationsbofes vom 8. Juli 1954 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Wer das Geschlechtsglied eines Knaben in den Mund nimmt, missbraucht das Kind zu einer dem Beischlaf ähnlichen Handlung.
  4. 87 IV 122
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Das blosse Aneinanderreiben der männlichen Geschlechtsteile ist keine beischlafsähnliche, sondern eine andere unzüchtige Handlung im Sinne des Art. 191 Ziff. 2 StGB.
  5. 86 IV 177
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    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Juli 1960 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB; Unzucht mit einem Kinde. Die immissio inter femora ist eine beischlafsähnliche Handlung.
  6. 83 IV 158
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    43. Urteil des Kassationshofes vom 20. September 1957 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 213 Abs. 1 und 2 StGB. Zwischen qualifizierter und einfacher Blutschande kann Fortsetzungszusammenhang bestehen.
  7. 82 IV 100
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    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 22. Juni 1956 i.S. Zeller gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Unter Art. 213 StGB fällt auch der Beischlaf zwischen ausserehelichen Blutsverwandten der dort genannten Grade.
  8. 99 IV 161
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    34. Urteil des Kassationshofes vom 13. Juli 1973 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden gegen Pola.
    Regeste [D, F, I] Art. 197 Abs. 1 StGB; Missbrauch der Notlage einer Frau. 1. Eine Notlage im Sinne dieser Bestimmung ist auch dann anzunehmen, wenn die Frau sich irrtümlicherweise bedrängt glaubt (Erw. 1). 2. Die Notlage muss kausal sein für die Erlangung des Geschlecht...
  9. 99 IV 151
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    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Oktober 1973 i.S. Faetan gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.
    Regeste [D, F, I] Art. 187 Abs. 1, 21 Abs. 1 StGB; unvollendeter Notzuchtversuch. Der Täter, der weiss, dass eine Frau sich ihm nicht freiwillig zum Beischlaf hingeben will, und entschlossen ist, den Beischlaf gewaltsam zu erzwingen, setzt den letzten entscheidenden Schr...
  10. 89 IV 85
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1963 i.S. Ferro gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.
    Regeste [D, F, I] 1. Zwischen Art. 182 Ziff. 2 Abs. 1 und 187 StGB besteht unechte Gesetzeskonkurrenz (Erw. 2). 2. Art. 187 Abs. 2 StGB. Der Täter muss die Frau bewusstlos oder widerstandsunfähig gemacht haben, bevor er sie geschlechtlich missbraucht. Subjektive Vorausse...

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