Regeste
Art. 4 BV, Art. 145 Abs. 2 ZGB; Aufteilung eines Fehlbetrages bei der Unterhaltsregelung im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren.
Eine Unterhaltsregelung für die Dauer des Scheidungsprozesses, die dem erwerbstätigen, unterhaltspflichtigen Ehegatten auf jeden Fall das betreibungsrechtliche Existenzminimum belässt und einen allfälligen Fehlbetrag einzig beim Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten berücksichtigt, ist nicht verfassungswidrig. Es liegt weder eine Verletzung des in Art. 4 Abs. 2 BV verankerten Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau (E. 2) noch ein Verstoss gegen den allgemeinen Grundsatz der Rechtsgleichheit gemäss Art. 4 Abs. 1 BV vor (E. 3).