Regeste
Anfechtung des Arrestbefehls. Art. 279 Abs. 1 SchKG.
Von Bundes wegen ist gegen die Verweigerung eines Arrestgesuches kein Rechtsmittel gegeben; es steht aber den Kantonen frei, für diesen Fall Rechtsmittel einzuräumen.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article: Art. 279 Abs. 1 SchKG