Regeste
Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 7 Abs. 2 und Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG ; Bauen in Moorlandschaften, obligatorische Begutachtung bei möglicher Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts.
Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG lässt in Moorlandschaften den Unterhalt und die Erneuerung rechtmässig erstellter Bauten und Anlagen zu, grundsätzlich aber nicht deren Erweiterung. Ausgenommen sind Anlagen oder Bauten, die dem Schutz der Moorlandschaft dienen und damit schon nach Art. 78 Abs. 5 BV zulässig sind (E. 3).
Voraussetzungen der obligatorischen Begutachtung nach Art. 7 Abs. 2 NHG bei möglicher Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts (E. 4).