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Regeste

Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG.
Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 74 und 75 SchKG