Regeste
Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB; steuerrechtliche Behandlung von Marchzinsen.
Der Erwerber von Obligationen ist für den gesamten Zinsertrag der Obligationen ohne Abzug steuerpflichtig, auch wenn er bei deren Erwerb dem Veräusserer Marchzinsen für aufgelaufene Zinsen vergütet.