Regeste
Der Anspruch nach Art. 42 Abs. 2 lit. d AHVG erlischt, wenn die geschiedene Frau einen Mann heiratet, der nicht die gleiche Zahl von Beitragsjahren aufweist wie sein Jahrgang und noch keine Ehepaar-Altersrente beanspruchen kann (Art. 42 Abs. 2 lit. c AHVG).