Regeste
Art. 28 Abs. 2 IVG: Invaliditätsschätzung.
Beim Einkommensvergleich sind Mehrkosten der Lebenshaltung infolge invaliditätsbedingten Wechsels des Arbeitsortes dann zu berücksichtigen, wenn sie von ausserordentlichem Ausmass sind.
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Articolo: Art. 28 Abs. 2 IVG