Eurospider Suche: aza://27-06-2016-5A_469-2016
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
127 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://27-06-2016-5A_469-2016
  1. 112 III 100
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Mai 1986 i.S. A. und S. gegen B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsklage; Art. 109 SchKG. Bei Beurteilung einer Widerspruchsklage ist - wenn nach dem kantonalen Recht dem Urteil der Sachverhalt zur Zeit der Urteilsfällung zugrunde gelegt wird - auf die Eigentumsverhältnisse zur Zeit der Urteilsfällung in de...
  2. 107 III 118
    Relevanz
    28. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. Oktober 1981 i.S. Bundesrepublik Deutschland (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchs- und Anfechtungsklage. 1. Zur Beurteilung einer Widerspruchsklage ist ausschliesslich der schweizerische Richter zuständig (E. 2). 2. Die Widerspruchsklage kann auch damit begründet werden, der Ansprecher habe den streitigen Gegenstand durc...
  3. 110 III 60
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. August 1984 i.S. S. und A.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). Werden Eigentums- und Pfandansprachen von verschiedenen Dritten erhoben, so können dem betreibenden Gläubiger die Fristen zur Erhebung der Klagen gegen Eigentums- und Pfandansprecher gleichzeitig angesetzt wer...
  4. 104 III 15
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Februar 1978 i.S. A. und B. X.
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Schuldbriefes; Widerspruchsklage (Art. 109 SchKG); betreibungsamtliche Beschlagnahme eines Eigentümerpfandtitels, der auf einem gepfändeten Grundstück lastet (Art. 13 VZG). 1. Ein Eigentümerschuldbrief, der auf einem gepfändeten Grundstüc...
  5. 82 III 31
    Relevanz
    11. Entscheid vom 28. April 1956 i.S. Spannagel.
    Regeste [D, F, I] Die Klagefristen im Widerspruchsverfahren (Art. 107 Abs. 1, 109 SchKG) sind gesetzliche Fristen, die das Betreibungsamt nicht verlängern kann. Eine trotzdem bewilligte Verlängerung ist unwirksam.
  6. 113 III 34
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Februar 1987 i.S. Commerzbank AG gegen Roba AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Beschränkungen des Verfügungsrechts des Schuldners beim Arrest (Art. 96 Abs. 1 und Art. 275 SchKG). Nicht bewilligte Verfügungen des Schuldners über die arrestierten Gegenstände sind nur gegenüber dem Arrestgläubiger ungültig. Ein Gläubiger, der bereits...
  7. 81 III 7
    Relevanz
    3. Entscheid vom 10. März 1955 i.S. Bollinger.
    Regeste [D, F, I] Der Streit über das Retentionsrecht des Vermieters an zugunsten eines andern Gläubigers gepfändeten Gegenständen ist auch dann im Widerspruchsverfahren gemäss Art. 106 /107 SchKG auszutragen, wenn nach der Pfändung eine Retentionsurkunde aufgenommen und...
  8. 84 III 79
    Relevanz
    21. Entscheid vom 4. Juni 1958 i.S. H..
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung dient der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. In dessen Gewahrsam befindliche Sachen sind daher nicht zu pfänden, wenn sie zweifellos nicht ihm gehören, und im Gewahrsam eines Dritten befindliche nur dann, wenn Eigentum des Schuld...
  9. 113 III 104
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. November 1987 i.S. E. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung der Drittansprache auf arrestierte Vermögensgegenstände. Solange gegen den Arrest ein Arrestaufhebungsprozess gemäss Art. 279 Abs. 2 SchKG hängig ist, muss der Dritte noch nicht mit der Realisierung der betreffenden Gegenstände rechnen. Er ist...
  10. 102 III 140
    Relevanz
    26. Entscheid vom 18. November 1976 i.S. Bank für Handel und Effekten.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. Beschwerdefrist (Erw. 1). 2. Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt (Erw. 3).

Suchtipp

Sie können direkt nach BGE Referenzen suchen, indem Sie die Referenz mit einem führenden 'BGE' eingeben.
Beispiel: BGE 129 III 31.