Regeste
Pflicht zur Unfallanzeige: Säumnisfolgen (Art. 69 Abs. 1 und Art. 70 Abs. 2 KUVG ).
Nach 10 Jahren gemeldeter Unfall als unentschuldbar verspätet erklärt.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 69 Abs. 1 und