Regeste
Art. 8 UWG. Abtretungsklausel eines Vertrages.
1. Voraussetzungen der Anwendung von Art. 8 UWG (E. 5a).
2. Die Klausel eines Automatenaufstellungsvertrages, welche die Abtretung des Vertrages an einen Dritten zulässt, fällt nicht unter Art. 8 UWG (E. 5b).