Regeste
Art. 5 Abs. 2 lit. a Arbeitsgesetz.
Eine Rohrleitungsanlage zur Beförderung von Erdöl ist ein Betrieb für die Übertragung von Energie. Eine dazu gehörende Druckreduzierstation kann einen industriellen Betrieb im Sinne der erwähnten Bestimmung darstellen.