Regeste a
Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG; Art. 17 Abs. 1 ELV; Art. 149 Abs. 1 SchKG; Bewertung des anrechenbaren Vermögens.
Verallgemeinerung und Präzisierung der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, unter denen bei der Bestimmung des Reinvermögens Schulden - i.c. solche, für die ein Pfändungsverlustschein ausgestellt wurde - vom rohen Vermögen abzuziehen sind (E. 3).
Regeste b
Art. 10 Abs. 3 lit. b ELG; Gebäudeunterhaltskosten.
Der Abzug von Gebäudeunterhaltskosten setzt einen mindestens so hohen Liegenschaftsertrag voraus (E. 4).