Eurospider Suche: aza://23-09-2011-5A_607-2011
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  1. 127 III 385
    Relevanz
    65. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Juli 2001 i.S. A. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Verfahren im Kanton (Art. 397e ZGB); direkter Zugang zum Richter (Art. 397d ZGB). Beschleunigungsgebot (Art. 397f Abs. 1 ZGB, Art. 5 Ziff. 4 EMRK). Das Bundesrecht will mit Rücksicht auf die EMRK den raschen und direk...
  2. 121 III 306
    Relevanz
    63. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. September 1995 i.S. H. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 314a Abs. 1 und 397a Abs. 1 ZGB; Begriff der Anstalt. Der Begriff der Anstalt ist in einem sehr weiten Sinn zu verstehen. Nicht nur geschlossene Anstalten zählen dazu, sondern alle Institutionen, welche die Bewegungsfreiheit der betroffenen Persone...
  3. 148 IV 419
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Leitung Jugendanwaltschaft des Kantons Bern (Beschwerde in Strafsachen) 6B_273/2021 vom 25. August 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG; Art. 431 Abs. 2 StPO i.V.m. Art. 51 und 110 Abs. 7 StGB; Entschädigung im Jugendstrafrecht nach (vorsorglicher) Unterbringung. Im Jugendstrafrecht führt der Umstand, dass der aufgrund der (vorsorglichen) Unterbringung erstand...
  4. 126 I 112
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    15. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 23. Mai 2000 i.S. S. gegen Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie Verwaltungsgericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit (Art. 10 und 36 Abs. 3 BV; Art. 8 EMRK); Zwangsmedikation und Isolierung. Anforderungen an die gesetzliche Grundlage bei medizinischen Zwangseingriffen (E. 3c). Ausnahmsweise Zulässigkeit von Zwangsmassnahmen trotz fehlender formell...
  5. 112 II 104
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    20. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. August 1986 i.S. M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG; fürsorgerische Freiheitsentziehung. Der richterlichen Beurteilung sind nur die Freiheit entziehende oder beschränkende Massnahmen zugänglich, nicht aber behördliche Entscheide, die eine solche Massnahme aufheben.
  6. 130 III 734
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    100. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Zug (Berufung) 5C.171/2004 vom 1. November 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 397f ZGB; fürsorgerische Freiheitsentziehung; kantonales Verfahren vor Gericht. Im kantonalen Verfahren der gerichtlichen Beurteilung gilt von Bundesrechts wegen die Untersuchungsmaxime (E. 2.2).
  7. 119 II 319
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    62. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Oktober 1993 i.S. Z. gegen Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Begriff des Sachverständigen. Der Sachverständige im Sinne von Art. 397e Ziff. 5 ZGB ist ein Arzt, welcher sich unter den konkreten Umständen als geeignet erweist, ein objektives Gutachten zu erstellen, weil er über d...
  8. 116 II 407
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    75. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1990 i.S. X. gegen Kanton Y. (Zivilklage)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Frist für die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 429a ZGB. Die Klagefrist für Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 429a ZGB beträgt ein Jahr. Wo die fürsorgerische Freiheitsentziehung einen Bevormundeten betroffen...
  9. 107 II 314
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. November 1981 i.S. T. gegen Direktion der Psychiatrischen Klinik Münsingen und Kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. 1. Mit der Berufung gegen die fürsorgerische Freiheitsentziehung kann auch die Verletzung von Art. 397f Abs. 2 ZGB gerügt werden, wonach der betroffenen Person im gerichtlichen Verfahren wenn nötig ein Rechtsbeistand ...
  10. 133 III 353
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    41. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_173/2007 vom 16. Mai 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB; Anrufung des Gerichts bei fürsorgerischer Freiheitsentziehung. Die gerichtliche Beurteilung setzt einzig ein schriftliches Begehren voraus; eine Begründung ist auch bei anwaltlicher Vertretung nicht erforderlich (E. 2).

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