Regeste a
Art. 7 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 IVG ; Art. 21 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 1 ATSG ; Abbruch einer Umschulungsmassnahme der Invalidenversicherung.
Ohne stichhaltigen Grund - wie beispielsweise eine Verletzung der Mitwirkungspflicht - darf die Invalidenversicherung eine zugesprochene Umschulung nicht von sich aus vorzeitig beenden (E. 6).
Regeste b
Art. 17 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 und Art. 6 IVG ; Art. 17bis IVV; Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung.
Die Umschulungsmassnahme in Gestalt eines ausserhalb der Arbeitszeiten stattfindenden Lehrgangs verschafft keinen Taggeldanspruch (E. 7.2).