Regeste
Art. 397bis Abs. 1 lit. f StGB, Art. 4 VStGB 1, Art. 1 VStGB 3; Halbgefangenschaft.
Die Halbgefangenschaft kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtdauer mehrerer, im Vollzug zusammentreffender Gefängnisstrafen sechs Monate nicht übersteigt.